Rechtsprechung
AG Bremen, 18.06.2015 - 9 C 447/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss der Mieter Schimmelbildung vermeiden?
Kurzfassungen/Presse (4)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Schimmel: Mieter muss nur normal lüften und heizen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schimmel an dünnen Außenwänden - Mieter muss bauliche Defizite nicht durch übermäßiges Heizen ausgleichen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Schimmel: keine überobligatorischen Maßnahmen des Mieters
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schimmel: Mieter muss nur normal lüften und heizen
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Schimmel: Mieter muss nur normal lüften und heizen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss der Mieter Schimmelbildung vermeiden? (IMR 2015, 446)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 16.06.2015 - 9 C 447/13
- AG Bremen, 18.06.2015 - 9 C 447/13
- AG Bremen, 29.12.2016 - 9 C 447/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Siegburg, 03.11.2004 - 4 C 227/03
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall im Badezimmer und …
Auszug aus AG Bremen, 18.06.2015 - 9 C 447/13
Selbst wenn das Verhalten des Klägers für die Schimmelpilzbildung mitursächlich gewesen wäre, ließe dies die Zurechnung des Mangels zum Verantwortungsbereich des Vermieters daher nicht entfallen (vgl. AG Siegburg, ZMR 2005, 543). - LG Münster, 22.03.2011 - 3 S 208/10
Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die Beseitigung des Schimmels …
Auszug aus AG Bremen, 18.06.2015 - 9 C 447/13
Ein regelmäßiges Stoßlüften von mehr als 1-2 mal am Tag wird nicht ohne Weiteres vom Mieter geschuldet; auch darf der Mieter seine Möbel grundsätzlich bis an die Wand heran stellen (vgl. LG Münster, WuM 2011, 359). - LG Bonn, 21.11.2011 - 6 S 79/11
Zurückweisung einer Berufung
Auszug aus AG Bremen, 18.06.2015 - 9 C 447/13
Im Übrigen war der Kläger nicht verpflichtet, seine Wohnung über 18 Grad zu beheizen, um Schimmelbefall zu vermeiden (vgl. LG Bonn, WuM 2012, 198).