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   AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15   

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https://dejure.org/2016,47645
AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15 (https://dejure.org/2016,47645)
AG Bremen, Entscheidung vom 22.12.2016 - 9 C 407/15 (https://dejure.org/2016,47645)
AG Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 9 C 407/15 (https://dejure.org/2016,47645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Nebenkostenabrechnung - Wirksamkeit und Kautionsrückzahlungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelbedingte Mehrverbräuche muss der Mieter als Nebenkosten tragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Maßgeblich ist der Abrechnungszeitraum, nicht das Abrechnungsdatum (BGH MDR 2011, 650).

    Der Widerklageantrag zu Ziff. 3. kann von der Beklagte zu 1. nicht geltend gemacht werden, weil insofern Insolvenzforderungen - Nebenkostennachforderungen für das Betriebsjahr 2014 - geltend gemacht werden; dass die Abrechnung erst nach dem 19.01.2015 erfolgte, ist unbeachtlich (BGH NJW-RR 2011, 876).

  • LG Itzehoe, 27.07.2012 - 9 S 23/11

    Ausreichen einer generellen Beanstandung der Betriebskostenabrechnung ohne

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Ein vorsorgliches und pauschales Bestreiten von Verbrauchswerten ist nicht zulässig (vgl. LG Itzehoe, ZMR 2012, 953).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Fälligkeit des Rückforderungsverlangens ist insofern nicht gegeben (BGHZ 141, 160; BGH NJW 2006, 1422).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 107/13

    Zu der vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" des Mietverhältnisses über die

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Hinsichtlich der Widerklage zu 6. sind beide Widerkläger aktivlegitimiert, weil die Anwaltskosten eine Kündigungserklärung der Beklagten vom 28.05.2015 betreffen; nach der Enthaftungserklärung des Verwalters waren die Beklagten 3 Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens befugt, entsprechende Erklärungen abgeben zu lassen (BGH WuM 2014, 333).
  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10

    Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Vielmehr ist nach den einzelnen Positionen zu differenzieren (vgl. BGH WuM 2011, 101):.
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Fälligkeit des Rückforderungsverlangens ist insofern nicht gegeben (BGHZ 141, 160; BGH NJW 2006, 1422).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Der Widerklageantrag zu 4 geht insofern fehl, als dass auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an die Nebenintervenientin hätte geklagt werden müssen (Palandt, 75. A., Einf v § 535, Rn. 126; BGH NJW 2004, 3553 a.E.).
  • LG Berlin, 21.04.2016 - 19 T 27/16

    Insolvenz eines Wohnraummieters: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Maßgeblich ist der Umstand, dass die den Ansprüchen zugrundeliegende Sicherheitsleistung vor Insolvenzeröffnung erfolgte (AG Detmold, Urteil vom 14. April 2016 - 7 C 56/16, zustimmend: Börstinghaus, jurisPR-MietR 13/2016 Anm. 6; vgl. auch BT-Drucks. 14/5680, S. 27; a.A.: LG Berlin, Beschluss vom 21. April 2016 - 19 T 27/16).
  • AG Detmold, 14.04.2016 - 7 C 56/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung eines

    Auszug aus AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
    Maßgeblich ist der Umstand, dass die den Ansprüchen zugrundeliegende Sicherheitsleistung vor Insolvenzeröffnung erfolgte (AG Detmold, Urteil vom 14. April 2016 - 7 C 56/16, zustimmend: Börstinghaus, jurisPR-MietR 13/2016 Anm. 6; vgl. auch BT-Drucks. 14/5680, S. 27; a.A.: LG Berlin, Beschluss vom 21. April 2016 - 19 T 27/16).
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