Rechtsprechung
AG Calw, 01.07.2016 - 8 C 148/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Kautionsrückzahlungsanspruch bei fortbestehendem Sicherungsinteresse!
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kein Kautionsrückzahlungsanspruch bei fortbestehendem Sicherungsinteresse!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Kautionsrückzahlungsanspruch bei fortbestehendem Sicherungsinteresse! (IMR 2017, 1018)
Verfahrensgang
- AG Calw, 01.07.2016 - 8 C 148/16
- AG Calw, 22.07.2016 - 8 C 148/16
- LG Tübingen, 10.01.2017 - 1 S 97/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05
Umfang der Mietkaution
Auszug aus AG Calw, 01.07.2016 - 8 C 148/16
Vielmehr ist dem Vermieter nach der Rspr. eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb derer er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will; erst danach wird der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig (vgl. BGH BeckRS 2006, 03756, BGHZ 101, 244, 250). - BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87
Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des …
Auszug aus AG Calw, 01.07.2016 - 8 C 148/16
Vielmehr ist dem Vermieter nach der Rspr. eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb derer er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will; erst danach wird der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig (vgl. BGH BeckRS 2006, 03756, BGHZ 101, 244, 250). - LG Berlin, 30.12.2010 - 65 S 139/10
Wohnraummietvertrag - Fälligkeit eines Kautionsrückzahlungsanspruchs
Auszug aus AG Calw, 01.07.2016 - 8 C 148/16
Bei der regelmäßig zugebilligten Prüfungsfrist von sechs Monaten handelt es sich nach der Rspr. nicht um eine Höchst-, sondern allenfalls um eine Mindestfrist (vgl. LG Berlin, BeckRS 2011, 04726).