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AG Cottbus, 15.06.2019 - 84 Gs 93/19 |
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Verfahrensgang
- LG Neuruppin - 11 KLs 34/19
- AG Cottbus, 15.06.2019 - 84 Gs 93/19
- AG Cottbus, 15.06.2019 - 84 Gs 97/19
- OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 1 Ws 206/19
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 1 Ws 206/19
Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot durch …
Die Angeschuldigten D... und K... wurden am 14. Juni 2019 wegen des Verdachts des Beihilfeleistens zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorläufig festgenommen und aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Cottbus vom 15. Juni 2019 (84 Gs 93/19, 84 Gs 97/19) in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt ... überführt.Grundlage für die Entscheidung über die Haftfortdauer gegen die Angeschuldigten, die sich am 15. Dezember 2019 sechs Monate in Untersuchungshaft befunden haben, ist weiterhin der Haftbefehl des Amtsgerichts Cottbus vom 15. Juni 2019 (84 Gs 93/19; 84 Gs 97/19), der in der Sachverhaltsschilderung im Wesentlichen identisch ist mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Cottbus vom 30. Oktober 2019.