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   AG Cuxhaven, 23.06.2014 - 5 C 144/14   

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https://dejure.org/2014,19023
AG Cuxhaven, 23.06.2014 - 5 C 144/14 (https://dejure.org/2014,19023)
AG Cuxhaven, Entscheidung vom 23.06.2014 - 5 C 144/14 (https://dejure.org/2014,19023)
AG Cuxhaven, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 5 C 144/14 (https://dejure.org/2014,19023)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    DA-Versicherung zur Zahlung restlichen Schadensersatzes unter Berücksichtigung des Restwertes gemäß Gutachten und zur Zahlung der Gerichtkostenzinsen verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Cuxhaven, 23.06.2014 - 5 C 144/14
    Dabei geht das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGH VI ZR 181/92, zitiert nach JURIS) und in Übereinstimmung mit Teilen der oberen Rechtsprechung (OLG Koblenz, 12 U 1059/10, zitiert nach JURIS) entgegen der Ansicht der Beklagten davon aus, dass der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit dadurch genügt, dass er zur Grundlage der Schadensberechnung den Restwert einbezieht, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen, regionalen Markt im Rahmen eines vorprozessualen Gutachtens ermittelt hat.
  • OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1059/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Obliegenheiten des Geschädigten zur

    Auszug aus AG Cuxhaven, 23.06.2014 - 5 C 144/14
    Dabei geht das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGH VI ZR 181/92, zitiert nach JURIS) und in Übereinstimmung mit Teilen der oberen Rechtsprechung (OLG Koblenz, 12 U 1059/10, zitiert nach JURIS) entgegen der Ansicht der Beklagten davon aus, dass der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit dadurch genügt, dass er zur Grundlage der Schadensberechnung den Restwert einbezieht, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen, regionalen Markt im Rahmen eines vorprozessualen Gutachtens ermittelt hat.
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