Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 06.12.2017 - 10 C 101/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Abmahnkosten und Lizenzentschädigung wegen Verletzung von Internet-Veröffentlichungsrechten an einem Computerspiel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 2018, 739
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.12.2017 - 10 C 101/17
Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt war, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGHZ 185, 330 -Sommer unseres Lebens; BGH GRUR 2013, 511- Morpheus).Der Anschlussinhaber muss seine Verantwortlichkeit im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt, nämlich die Alleintäterschaft eines anderen Nutzers des Internetanschlusses (BGH GRUR 2013, 511- Morpheus).
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.12.2017 - 10 C 101/17
Die Rechtsprechung verlangt seit BGHZ 200, 76 Rdn. 15 "Bear-Share" eine Befragung des aus Sicht des Anschlussinhabers in Betracht kommenden Verletzers.Trägt der Anschlussinhaber nach zumutbaren Nachforschungen nicht seiner sekundären Darlegungslast entsprechend vor, dass (auch) andere Personen zum Verletzungszeitpunkt selbständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er als Täter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist ( BGHZ 200, 76 Rdn. 15 "Bear-Share").
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15
Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.12.2017 - 10 C 101/17
In einem Altfall der Verbreitung eines Computerspielts in einer Tauschbörse hat der BGH in einer Entscheidung vom 6.10.2016 (I ZR 97/15 ) einen Unterlassungsstreitwert von nicht unter 15.000 EUR für angemessen gehalten, wenn ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel nicht allzu lang nach seinem Erscheinungstermin in einer Tauschbörse angeboten wird. - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.12.2017 - 10 C 101/17
Wird ein geschütztes Werk von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt war, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGHZ 185, 330 -Sommer unseres Lebens; BGH GRUR 2013, 511- Morpheus).
- AG Kassel, 20.04.2021 - 410 C 2101/20
Filesharing-Fälle - Verjährung von Lizenzschaden
So kann beispielsweise nicht von den tatsächlich ermittelten Verstoßfällen auf eine nicht näher bestimmbare Anzahl weiterer Verstöße geschlossen werden (so aber offenbar AG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017 - 10 C 101/17). - AG Kassel, 19.11.2019 - 410 C 2389/19
Abmahnung aufgrund Filesharing - Deckelung des Gegenstandswertes
So kann beispielsweise nicht von den tatsächlich ermittelten Verstoßfällen auf eine nicht näher bestimmbare Anzahl weiterer Verstöße geschlossen werden (so aber offenbar AG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017 - 10 C 101/17).