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AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeanspruch eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine Liste mit den E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter i.R.e. berechtigten Interesses
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17
- LG Düsseldorf, 04.10.2018 - 25 S 22/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß …
Auszug aus AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17
Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Frankfurts (BeckRS 2017, 124505) geht fehl: Das Urteil vom 22. August 2017 - 11 U 71/16 - erging in einer Urhebersache, in der die Inhaber von Filmrechten die Auskunft zu Email-Anschriften von Personen begehrten, die Filme der dortigen Kläger heruntergeladen und veröffentlich hatten. - BayObLG, 08.06.1984 - BReg. 2 Z 7/84
Auszug aus AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17
Zum einen folgt der Anspruch daraus, dass die Wohnungseigentümer zu einer - nicht anonymen - Gemeinschaft verbunden sind und ein berechtigtes Interesse daran haben zu wissen, wer Mitglied der Gemeinschaft ist (vgl. hierzu z.B. BayOblG, Beschluss vom 08.06.1984 - 2 Z 7/84 -, zitiert nach Juris;… Thomas Puls/Karsten Kolbig, "Der Datenschutz im WEG- und Mietrecht - Spannungsfelder in der Rechtsprechung, ZMR 2015, S. 266 (268); Drasdo, "Die Informationspflichten des Wohnungseigentumsverwalters", ZMR 2013, 81 (85), jeweils m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 04.10.2018 - 25 S 22/18
Verwalter muss Eigentümerliste herausgeben, nicht aber die E-Mail-Adressen der …
Die Berufung der Kläger gegen das am 17.01.2018 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 291a C 62/17 - wird zurückgewiesen. - LG Düsseldorf, 04.10.2018 - 25 S 22/19
Eigentümerliste mit oder ohne E-Mail-Adressen?
Die Berufung der Kläger gegen das am 17.01.2018 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 291a C 62/17 - wird zurückgewiesen.