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   AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17   

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https://dejure.org/2018,44667
AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17 (https://dejure.org/2018,44667)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2018 - 291a C 62/17 (https://dejure.org/2018,44667)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 291a C 62/17 (https://dejure.org/2018,44667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine Liste mit den E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter i.R.e. berechtigten Interesses

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16

    YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß

    Auszug aus AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17
    Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Frankfurts (BeckRS 2017, 124505) geht fehl: Das Urteil vom 22. August 2017 - 11 U 71/16 - erging in einer Urhebersache, in der die Inhaber von Filmrechten die Auskunft zu Email-Anschriften von Personen begehrten, die Filme der dortigen Kläger heruntergeladen und veröffentlich hatten.
  • BayObLG, 08.06.1984 - BReg. 2 Z 7/84
    Auszug aus AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17
    Zum einen folgt der Anspruch daraus, dass die Wohnungseigentümer zu einer - nicht anonymen - Gemeinschaft verbunden sind und ein berechtigtes Interesse daran haben zu wissen, wer Mitglied der Gemeinschaft ist (vgl. hierzu z.B. BayOblG, Beschluss vom 08.06.1984 - 2 Z 7/84 -, zitiert nach Juris; Thomas Puls/Karsten Kolbig, "Der Datenschutz im WEG- und Mietrecht - Spannungsfelder in der Rechtsprechung, ZMR 2015, S. 266 (268); Drasdo, "Die Informationspflichten des Wohnungseigentumsverwalters", ZMR 2013, 81 (85), jeweils m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2018 - 25 S 22/18

    Verwalter muss Eigentümerliste herausgeben, nicht aber die E-Mail-Adressen der

    Die Berufung der Kläger gegen das am 17.01.2018 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 291a C 62/17 - wird zurückgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 04.10.2018 - 25 S 22/19

    Eigentümerliste mit oder ohne E-Mail-Adressen?

    Die Berufung der Kläger gegen das am 17.01.2018 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 291a C 62/17 - wird zurückgewiesen.
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