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   AG Düsseldorf, 19.11.2010 - 96 XVI 21/09   

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https://dejure.org/2010,65938
AG Düsseldorf, 19.11.2010 - 96 XVI 21/09 (https://dejure.org/2010,65938)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2010 - 96 XVI 21/09 (https://dejure.org/2010,65938)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2010 - 96 XVI 21/09 (https://dejure.org/2010,65938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzeswidrige oder sittenwidrige Vermittlung bzw. Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme als Kind beim Abschluss eines Leihmuttervertrages; Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes bei der Beauftragung einer sog. Leihmutter; Erforderlichkeit einer Adoption bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-braune.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    So geht das nicht mit dem Kinderkriegen!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Düsseldorf, 19.11.2010 - 96 XVI 23/09

    Gesetzeswidrige oder sittenwidrige Vermittlung bzw. Verbringung eines Kindes zum

    Auszug aus AG Düsseldorf, 19.11.2010 - 96 XVI 21/09
    Sie nehmen Bezug auf Geburtsurkunden der Kinder des Bundesstaates Californien, in denen für XXX Herr XXX als Kindesvater eingetragen ist (Bl. 3 d.A. 96 XVI 21/09) bzw. in den Herr XXX als leiblicher Vater von XXX und XXX eingetragen ist (Bl. 5 und Bl. 21 d.A. 96 XVI 23/09).
  • AG Hamm, 19.03.2007 - XVI 23/06

    Eine in der Türkei ausgeprochene Adoption kann bei fehlender Auseinandersetzung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 19.11.2010 - 96 XVI 21/09
    So hat der Beteiligte zu 1. beantragt, das Kind XXX zu adoptieren und der Beteiligte zu 2. hatte zu dem Aktenzeichen 96 XVI 23/06 beantragt, die Kinder XXX und XXX zu adoptieren.
  • AG Düsseldorf, 19.11.2010 - 96 XVI 23/09
    Sie nehmen Bezug auf Geburtsurkunden der Kinder des Bundesstaates Californien, in denen für XXX Herr XXX als Kindesvater eingetragen ist (Bl. 3 d.A. 96 XVI 21/09) bzw. in den Herr XXX als leiblicher Vater von XXX und XXX eingetragen ist (Bl. 5 und Bl. 21 d.A. 96 XVI 23/09).
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