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   AG Düsseldorf, 26.11.2010 - 44 C 10106/10   

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https://dejure.org/2010,34369
AG Düsseldorf, 26.11.2010 - 44 C 10106/10 (https://dejure.org/2010,34369)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2010 - 44 C 10106/10 (https://dejure.org/2010,34369)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2010 - 44 C 10106/10 (https://dejure.org/2010,34369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs im Falle der Demontage eines Gaszählers durch einen Messstellenbetreiber; Deliktischer Schutz eines Eigentümers eines Wohnhauses samt Gaszähler, insbesondere Qualifizierung des Bestandsschutzes einer Heizanlage als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Schadensersatz für Zählerausbau durch Gasversorger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs im Falle der Demontage eines Gaszählers durch einen Messstellenbetreiber; Deliktischer Schutz eines Eigentümers eines Wohnhauses samt Gaszähler, insbesondere Qualifizierung des Bestandsschutzes einer Heizanlage als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Mitte, 21.09.2016 - 9 C 148/16

    Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

    (bb) Das ist unter Anderem dann gegeben, wenn der Mieter trotz entsprechender und mit einer Kündigungsandrohung versehner Abmahnung durch den Vermieter seine unpünktliche Mietzahlung in nicht unerheblicher Weise fortsetzt (vergleiche Bundesgerichtshof, GE 2012, 57, 58 mit weiteren Nachweisen; Oberlandesgericht Düsseldorf, GE 2009, 51, 52 mit weiteren Nachweisen; Landgericht Berlin, GE 2016, 126 mit weiteren Nachweisen; GE 2014, 1652 und 195 f. mit weiteren Nachweisen; GE 2011, 1621, 1622 mit weiteren Nachweisen; GE 2011, 343 mit weiteren Nachweisen; Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, GE 2015, 1229 f. mit weiteren Nachweisen; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage (2015), § 543, Randnummer 172 mit weiteren Nachweisen; Weidenkaff, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 75. Auflage (2016), § 543, Randnummer 36 mit weiteren Nachweisen).
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