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   AG Dachau, 08.09.2015 - VI 626/09   

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https://dejure.org/2015,61001
AG Dachau, 08.09.2015 - VI 626/09 (https://dejure.org/2015,61001)
AG Dachau, Entscheidung vom 08.09.2015 - VI 626/09 (https://dejure.org/2015,61001)
AG Dachau, Entscheidung vom 08. September 2015 - VI 626/09 (https://dejure.org/2015,61001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellungen des Prozessgerichts

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinverfahren - Bindung an Feststellungsurteil über die Erbenstellung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Auszug aus AG Dachau, 08.09.2015 - VI 626/09
    Auch bei einem Feststellungsurteil nehmen die Erwägungen, die das Gericht zu der von ihm getroffenen Feststellung veranlassten, nicht an der Rechtskraft teil (vgl. BGH IX ZR 103/11, BGH VI ZR 179/80, Musielak, ZPO online-Kommentar, 12. Aufl. 21015, § 322 Rz. 17).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus AG Dachau, 08.09.2015 - VI 626/09
    Auch bei einem Feststellungsurteil nehmen die Erwägungen, die das Gericht zu der von ihm getroffenen Feststellung veranlassten, nicht an der Rechtskraft teil (vgl. BGH IX ZR 103/11, BGH VI ZR 179/80, Musielak, ZPO online-Kommentar, 12. Aufl. 21015, § 322 Rz. 17).
  • BGH, 12.12.1975 - IV ZR 101/74

    Eintritt gesetzlicher Erbfolge - Klage eines Miterben auf Einwilligung in eine

    Auszug aus AG Dachau, 08.09.2015 - VI 626/09
    Soweit die Urteilsformel allein nicht ausreicht, um den Rechtskraftgehalt der Entscheidung zu erfassen, sind auch der Tatbestand und die Entscheidungsgründe heranzuziehen (vgl. BGH IV ZR 101/74).
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