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AG Darmstadt, 15.12.2020 - 53 F 1071/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
1626 Abs 2 BGB
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 15.12.2020 - 53 F 1071/20
- OLG Frankfurt, 24.06.2021 - 6 UF 7/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15
Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …
Auszug aus AG Darmstadt, 15.12.2020 - 53 F 1071/20
Voraussetzung der Anordnung der gemeinsamen Sorge ist eine negative Kindeswohlprüfung, wobei das Kindeswohl vorrangiger Maßstab für die Entscheidung ist (BGH FamRZ 16, 1439). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus AG Darmstadt, 15.12.2020 - 53 F 1071/20
Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt hierbei eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung voraus (Bundesverfassungsgericht FamRZ 10, 1403). - BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …
Auszug aus AG Darmstadt, 15.12.2020 - 53 F 1071/20
Ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit wird für die Tochter zu erheblichen Belastungen führen, ohne dass es darauf ankommt, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 4 UF 81/06 und Beschluss vom 16.09.2008, Aktenzeichen 1 UF 172/07, BGH NJW 2008, 994; FamRZ 2008, 592). - OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 3 UF 54/07
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung bei Fehlen eines …
Auszug aus AG Darmstadt, 15.12.2020 - 53 F 1071/20
Es ist bei einer Prognose davon auszugehen, dass auch zukünftig bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zwischen den Eltern kein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten hergestellt werden kann und es an einer tragfähigen und sozialen Beziehung als Voraussetzung für die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung fehlt (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2008, 633).