Rechtsprechung
AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 1 BGB
Verkehrssicherungspflicht: Benutzen von in den Straßenraum ragenden Betonfüßen zum Aufstellen eines Bauzauns - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bauzaun - über Betonfuß gefallen - Schadensersatzansprüche gegen Baufirma
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bauzaun mit Betonfüßen - Sturz - Schadensersatz- und Schmerzensgeld
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflicht bei Bauzaun
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- streifler.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht: Bauzaun darf in den allgemeinen Verkehrsraum hineinragen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht bei Bauzaun
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Betonfüße eines Bauzauns dürfen in den Verkehrsraum hineinragen - Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem Bauzaun
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00
Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers: Gefahren für Kinder durch …
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233). - OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
Verkehrssicherungspflicht: Gefährdung von Kleinkindern im Treppenhaus eines …
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233). - BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06
16 Grundsätzlich ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH Versicherungsrecht 2003, 1319). - BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern
Auszug aus AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233).