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AG Delbrück, 02.07.2013 - 3 F 67/13 |
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Verfahrensgang
- AG Delbrück, 02.07.2013 - 3 F 67/13
- OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
Zulässigkeit eines Restitutionsantrags nach rechtkräftigem Abschluss des …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 02. Juli 2013 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts Delbrück (Az.: 3 F 67/13) wird zurückgewiesen.Der Antragsteller beantragt, unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Delbrück vom 02.07.2013 (Az.: 3 F 67/13) den rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Delbrück vom 05.09.2011 (Az.: 3 148/09) zur dortigen Ziffer 2 dahin abzuändern, dass der Antragsteller verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin einen Betrag in Höhe von 19.992,65 EUR als Zugewinnausgleich zu zahlen, hilfsweise, den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Delbrück vom 02.07.2013 (Az.: 3 F 67/13) aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Delbrück zurückzuverweisen.