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AG Detmold, 12.11.2019 - 34 F 171/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Detmold, 12.11.2019 - 34 F 171/19
- OLG Hamm, 24.09.2020 - 5 UF 243/19
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 23.04.2020 - 5 UF 22/20
Beschwerde gegen die Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fehlendes …
Auf den Antrag des Vaters hat das Amtsgericht dem Vater im Verfahren 34 F 171/19 das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen und mit dem angefochtenen Beschluss unter Hinweis auf die Entscheidung im Parallelverfahren 45 F 171/19 von Maßnahmen nach § 1666 BGB abgesehen.Hilfsweise beantragt sie die Verbindung mit dem Verfahren 34 F 171/19.
In dem Verfahren 5 UF 243/19 (34 F 171/19) kann die Mutter ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen.
Den Antrag zu 4.) - Übertragung der Alleinsorge auf die Mutter - verfolgt sie bereits im Verfahren 34 F 171/19 (5 UF 243/19), wie sich - ungeachtet des von der Mutter selbst formulierten Antrags - aus der Begründung der Beschwerde vom 10.12.2019 ergibt.
- OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22
Entziehung der elterlichen Sorge
Mit Beschluss vom 12.11.2019 (34 F 171/19) übertrug das Familiengericht dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht. - AG Detmold, 24.05.2022 - 34 F 1/22 Nach verschiedenen familiengerichtlichen Verfahren betreffend das Sorge- sowie das Umgangsrecht insbesondere des Kindesvaters, in denen es auch um den Vorwurf sexuellen Missbrauches des gemeinsamen Sohnes durch den Vater ging, hat das Amtsgericht - Familiengericht - Detmold mit Beschluss vom 12.11.2019 (34 F 171/19) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur alleinigen Ausübung auf den Kindesvater übertragen.
- OLG Hamm, 02.01.2020 - 5 UF 199/19
Antrag auf Herausgabe eines Kindes an einen Elternteil; Alleiniges …
Vorrangig ist eine Entscheidung im Verfahren 34 F 171/19 herbeizuführen. - AG Detmold, 10.08.2023 - 34 F 205/21 Auf Antrag des Vaters übertrug das Gericht mit Beschluss vom 12.11.2019 zum Aktenzeichen 34 F 171/19 das Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater.