Rechtsprechung
AG Detmold, 17.02.2017 - 2 Ds - 21 Js 814/16 - 1203/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen ; Leugnung einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung durch Verbreiten einer Schrift; Leugnung des Völkermords an den Juden; Geeignetheit der Handlung zur Störung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressebericht, 17.02.2017)
Volksverhetzung: Neue Freiheitsstrafe für Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck
Verfahrensgang
- AG Detmold, 02.09.2016 - 2 Ds 1203/16
- AG Bad Oeynhausen, 11.10.2016 - 85 Ds 197/16
- AG Detmold, 17.02.2017 - 2 Ds - 21 Js 814/16 - 1203/16
- LG Detmold, 28.11.2017 - 25 Ns 44/17
- OLG Hamm, 30.05.2018 - 4 RVs 37/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Detmold, 02.09.2016 - 2 Ds 716/16
Volksverhetzung
Auszug aus AG Detmold, 17.02.2017 - 2 Ds 1203/16
Am 02.09.2016 verteilte die Angeklagte nach der Hauptverhandlung in dem gegen sie geführten Strafverfahren "2 Ds 21 Js 192/16-217/16 AG Detmold" in dem Gebäude des Amtsgerichts Detmolds an die anwesenden Pressevertreter Ausfertigungen der Blattsammlung " Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 im Prozess 2 Ds 21 Js 192/16-716/16" sowie Ausfertigungen des Heftes "Nur die Wahrheit macht Euch frei ".Die Angeklagte hat in ihrer Einlassung eingeräumt, die Ausfertigungen der Schriften, " Nur die Wahrheit macht Euch frei" sowie die Ausfertigungen der Blätter mit der Überschrift " Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 im Prozess 2 Ds 21 Js 192/16-716/16 " an die Presse verteilt zu haben und auf den Richtertisch, den Tisch des Vertreters der Staatsanwaltschaft und der Protokollführerin abgelegt zu haben.
Dieses hat die Angeklagte durch die Weitergabe der Blattsammlungen " Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 im Prozess 2 Ds 21 Js 192/16-716/16" sowie der Hefte "Nur die Wahrheit macht Euch frei " an die Pressevertreter und den Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie durch Vorlegen von Ausfertigungen dieser Schriften auf den Richtertisch verwirklicht.
Sie hat die Tat gerade nicht im Rahmen ihrer Verteidigung im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Detmold in der Strafsache 2 Ds 21 Js 192/16-716/16 dem Gericht begangen, sondern die Ausfertigungen der Schriften nach ihrem eigenen Schlusswort an die Pressevertreter und andere verteilt.
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus AG Detmold, 17.02.2017 - 2 Ds 1203/16
Der Schutz von Tatsachenbehauptungen, die allein bei der Tathandlungsalternative des Leugnens von Bedeutung sind, endet dort, wo diese zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nicht beitragen können (vgl. BVerfG 13. April 1994, 1 BvR 23/94, BVerfGE 90, 241, 247f).
- OLG Hamm, 30.05.2018 - 4 RVs 37/18
Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigt
Aufgrund dieser Taten ist die Angeklagte in erster Instanz wegen Volksverhetzung von den Amtsgerichten Bad Oeynhausen (Urteil vom 11. Oktober 2016, Az. 85 Ds - 261 Js 317/14 - 197/16) und Detmold (Urteil vom 17.02.2017, Az. 2 Ds - 21 Js 814/16 - 1203/16) jeweils zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. - LG Detmold, 28.11.2017 - 25 Ns 44/17
Holocaust
Das Amtsgericht in Detmold hat die Angeklagte durch das angefochtene Urteil vom 17.02.2017 (Aktz.: 2 Ds 21 Js 814/16 - 1203/16 AG Detmold) wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.Verfahren 2 Ds 21 Js 814/16 - 1203/16 AG Detmold.