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   AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13   

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https://dejure.org/2013,22934
AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13 (https://dejure.org/2013,22934)
AG Diez, Entscheidung vom 17.04.2013 - 8 C 4/13 (https://dejure.org/2013,22934)
AG Diez, Entscheidung vom 17. April 2013 - 8 C 4/13 (https://dejure.org/2013,22934)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Lesenswertes Urteil zu den erforderlichen Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskostenzinsen

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Kürzungen bei Schadensregulierungen berechtigt?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5

    Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
    Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens.
  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03

    Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden

    Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
    Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens.
  • LG Koblenz, 09.05.2012 - 12 S 267/11

    Erstattung der Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten

    Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
    Das Landgericht Koblenz hat in seinem Berufungsurteil vom 09.05.2012 (12 S 267/11) im Wesentlichen ausgeführt, dass der Geschädigte mit dem Sachverständigen zwar nicht auf Kosten des Schädigers jeden beliebigen Preis vereinbaren kann.
  • AG Trier, 17.11.2009 - 6 C 122/09
    Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
    Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens.
  • AG Diez, 07.02.2012 - 8 C 233/11

    Gerichtskosten ab Zahlung zu verzinsen ?

    Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
    Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens.
  • AG Diez, 23.10.2013 - 13 C 151/13
    Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren der Klägerin gemäß Ziffer 2. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesige Urteile zu den Verfahren 8 C 233/11, 8 C 4/13 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO) materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens.
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