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   AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10   

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AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10 (https://dejure.org/2010,72824)
AG Dillingen, Entscheidung vom 07.10.2010 - 1 C 398/10 (https://dejure.org/2010,72824)
AG Dillingen, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 1 C 398/10 (https://dejure.org/2010,72824)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • AG Schweinfurt, 21.04.2008 - 1 C 58/08
    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dillingen, als Grundlage des Normaltarifes die Schwacke-Liste heranzuziehen (vgl. Urteil vom 23.07.2009 - 1 C 58/08; Urteil vom 02.09.2010 - 1 C 324/10).

    So führt das Gericht in der Entscheidung vom 23.07.2009 - 1 C 58/08 aus: "Insoweit war festzustellen, dass nach den Ausführungen des Sachverständigen in seinem Gutachten vom 09.03.2009 [...] die streitgegenständliche Mietwagenrechnung [...] nach der Schwacke-Liste AMS 2007 im Normaltarif dem gerundeten arithmetischen Mittel für das Postzeitzahlen ... entspricht und das arithmetische Mittel für das Postleitzahlengebiet von M. (...) nur geringfügig - um 4 % - überschreitet.

    Auf Grundlage der Schwacke-Liste kann der [...] geltend gemachte Normaltarif deshalb grundsätzlich nicht als überhöht angesehen werden und bewegt sich damit im Rahmen des Erforderlichen im Sinne des § 249 II S. 1 BGB." Dabei hat der Sachverständige einen differenzierten Preisvergleich vorgenommen, wobei er in einem Radius von ca. 50 km Autovermietungen angefragt hatte (vgl. Urteil vom 23.07.2009 - 1 C 58/08, S. 6).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Denn der durch einen Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichem Risiko ausgesetzt (BGH, Urt. v. 12.2. 2005 - VI ZR 74/04) Er hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (OLG Köln, Urt. v., 18.3. 2008 - 15 U 145/07 juris, Rn. 40).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Das Gericht ist wie das OLG Köln der Auffassung, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Kl. einerseits auf eine Abrechnung zu dem geringeren Normaltarif nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel zu verweisen, andererseits aber die bei einer solchen fiktiven Abrechnung mögliche Berechnung von Kosten für ohne Wahlmöglichkeiten des Kunden und/oder zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellte Zusatzleistungen zu verweigern (OLG Köln, Urt. v. 2.3. 2007 - 19 U 181/06 juris, Rn. 33).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Zwar kommt dann, wenn dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" bekannt und in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich ist, in Betracht, dass dem Geschädigten die kostengünstigere Anmietung zum "Normaltarif"unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden kann (vgl . BGH, NJW 2006, 1508, 1509; BGH , NJW 2006, 2693, 2694).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Zwar kommt dann, wenn dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" bekannt und in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich ist, in Betracht, dass dem Geschädigten die kostengünstigere Anmietung zum "Normaltarif"unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden kann (vgl . BGH, NJW 2006, 1508, 1509; BGH , NJW 2006, 2693, 2694).
  • OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Denn der durch einen Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichem Risiko ausgesetzt (BGH, Urt. v. 12.2. 2005 - VI ZR 74/04) Er hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (OLG Köln, Urt. v., 18.3. 2008 - 15 U 145/07 juris, Rn. 40).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 18.5.2010 - VI ZR 293/08, NJW-Spezial 2010, 425; BGH Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09, BeckRS 2010, 13389; BGH r + s 2010, 214).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58), der sich das Gericht anschließt, ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, BGHZ 160, 377; BGH, NJW 2005, 1933; BGH, NJW 2005, 135; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW-RR 2005, 1371, BGH, NJW-RR 2005, 1371; BGH , NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506; BGH, NJW 2006, 2106; BGH, NJW 2006, 2621), der sich das Gericht anschließt, kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, BGHZ 160, 377; BGH, NJW 2005, 1933; BGH, NJW 2005, 135; BGH, NJW 2005, 1043; BGH, NJW-RR 2005, 1371, BGH, NJW-RR 2005, 1371; BGH , NJW 2006, 360; BGH, NJW 2006, 1506; BGH, NJW 2006, 2106; BGH, NJW 2006, 2621), der sich das Gericht anschließt, kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen

  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 16 U 14/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten mit Hilfe von

  • LG Köln, 19.11.2009 - 23 O 136/09

    Schadensersatzanspruch wegen entstandener Mietwagenkosten aufgrund eines

  • AG Weiden/Oberpfalz, 13.11.2009 - 1 C 561/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für

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