Rechtsprechung
AG Dorsten, 30.05.2007 - 25 M 260/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 766 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgriff auf einen bereits zwei Jahre alten Räumungstitel wegen erneut aufgelaufener Mietrückstände bei stillschweigender Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Entgegennahme von Mietzahlungen und Verzicht auf Durchführung der eingeleiteten Räumungsvollstreckung
- beck.de , S. 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 18.03.2013 - 67 S 498/12
Trotz Weiternutzung: Kein neuer Mietvertrag nach Räumungsvergleich!
Grundsätzlich kommt ein Rechtmissbrauch oder eine Verwirkung des Räumungsanspruchs nur in sehr seltenen Fällen in Betracht, beispielsweise, wenn durch den Druck der Räumung immer wieder Zahlung, letztlich nicht aber die Räumung erreicht werden soll (AG Dorsten, Beschluss vom 30. Mai 2007 in DGVZ 2007, 142; AG München, Beschluss vom 24. Mai 2006 in DGVZ 2006, 123 f.; AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Beschluss vom 17. Januar 2005 in DGVZ 2005, 79).