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   AG Duisburg, 03.02.2016 - 52 C 1095/14   

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https://dejure.org/2016,4354
AG Duisburg, 03.02.2016 - 52 C 1095/14 (https://dejure.org/2016,4354)
AG Duisburg, Entscheidung vom 03.02.2016 - 52 C 1095/14 (https://dejure.org/2016,4354)
AG Duisburg, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 52 C 1095/14 (https://dejure.org/2016,4354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Anerkenntniserklärung eines Unfallbeteiligten am Unfallort wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2016 - 52 C 1095/14
    Man muss in der Regel davon ausgehen, dass der Unfallbeteiligte an Ort und Stelle weder die Zeit noch die Möglichkeit hat, die Frage der Schuld abschließend zu beurteilen und dass auch für den Verletzten erkennbar eine solche Absicht nicht vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, Az.: 1 U 246/07 - zitiert nach Juris).

    Zudem kann in der Äußerung des Beklagten zu 1) nach dem Unfall gegenüber der Polizei, er sei recht gefahren, ein Beweiszeichen für die klägerische Behauptung gesehen werden (vgl. zu der Berücksichtigungsfähigkeit von schuldeingestehenden Äußerungen um unmittelbaren Nachgang des Unfalls OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, Az.: 1 U 246/07 - zitiert nach Juris).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2016 - 52 C 1095/14
    Das Unfallgeschehen ist unaufklärbar, so dass allein die jeweils gleich hohe Betriebsgefahr beider Kraftfahrzeuge anzusetzen ist (vgl. zu dieser Konstellation etwa BGH, NJW 2012, 608; OLG Koblenz, ZfSch 2014, 380 f.).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus AG Duisburg, 03.02.2016 - 52 C 1095/14
    Die erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2008, 2845).
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