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   AG Duisburg-Hamborn, 15.03.2016 - 7 C 274/13   

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https://dejure.org/2016,10543
AG Duisburg-Hamborn, 15.03.2016 - 7 C 274/13 (https://dejure.org/2016,10543)
AG Duisburg-Hamborn, Entscheidung vom 15.03.2016 - 7 C 274/13 (https://dejure.org/2016,10543)
AG Duisburg-Hamborn, Entscheidung vom 15. März 2016 - 7 C 274/13 (https://dejure.org/2016,10543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz gegen den Mieter wegen festgestellten Schimmelpilzbefalls nach Beendigung des Mietverhältnisses; Wirksamkeit einer Klausel über die Verpflichtung zur Enfernung eines Teppichbodenbelags in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schimmelpilzbefall nicht angezeigt: Mieter muss Schadensersatz zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschimmelte Wohnung - Mieter ignoriert lange Zeit erhebliche Feuchtigkeitsschäden und meldet sie dem Vermieter nicht

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mieterhaftung für Schimmelpilzbefall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Mieters für festgestellten Schimmelpilzbefall

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erheblicher, nicht angezeigter Schimmelpilzbefall stellt vorsätzliche unerlaubte Handlung dar! (IMR 2016, 280)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 355/03

    Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 15.03.2016 - 7 C 274/13
    Dies gilt jedoch für Veränderungen der Mietsache, die allein auf Veranlassung des Mieters vorgenommen werden und nicht für Veränderungen, die nach den gemeinsamen Parteiwillen erst zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands dienen sollen (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 218).
  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 15.03.2016 - 7 C 274/13
    Behauptet der Vermieter, ihm sei durch die Rückgabe des Mietobjekts in einem nicht ordnungsgemäßen und nicht weiter vermietbaren Zustand ein konkreter Mietausfallschaden entstanden, muss er dartun, wann, an wen und zu welchem Mietzins er das Mietobjekt bei Rückgabe der Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand hätte vermieten können (vgl. BGH, NZM 2000, 183; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2005, Az. I-10 U 80/05, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 10 U 80/05

    Ablehnung der Rücknahme der Mietsache wegen nicht ausgeführter

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 15.03.2016 - 7 C 274/13
    Behauptet der Vermieter, ihm sei durch die Rückgabe des Mietobjekts in einem nicht ordnungsgemäßen und nicht weiter vermietbaren Zustand ein konkreter Mietausfallschaden entstanden, muss er dartun, wann, an wen und zu welchem Mietzins er das Mietobjekt bei Rückgabe der Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand hätte vermieten können (vgl. BGH, NZM 2000, 183; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2005, Az. I-10 U 80/05, Rn. 15, zitiert nach juris).
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