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   AG Duisburg-Ruhrort, 04.04.2018 - 5 C 11/16 BSchRh   

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AG Duisburg-Ruhrort, 04.04.2018 - 5 C 11/16 BSchRh (https://dejure.org/2018,16835)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 04.04.2018 - 5 C 11/16 BSchRh (https://dejure.org/2018,16835)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 04. April 2018 - 5 C 11/16 BSchRh (https://dejure.org/2018,16835)
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  • OLG Köln, 15.01.2002 - 3 U 144/01

    Berechnung des Nutzungsverlustes eines beschädigten Schiffes

    Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 04.04.2018 - 5 C 11/16
    Hierzu zählen auch die Zeiten für die Fahrt zur und von der Werft, Löschung und Umschlag aufgrund der Havarie, Notreparatur und Verschleppung (Bemm/von Waldstein, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl. Einführung Rn. 53; ähnlich von Waldstein/Holland, a.a.O., Binnenschiffahrtsgesetz, 5. Aufl., § 92 b, Rn. 47Ff; OLG Köln Urteil vom 15.01.2002 AZ 3 U 144/01 Juris Stichwort Nutzungsausfall).

    So hat auch das OLG Köln (OLG Köln Urteil vom 15.01.2002 AZ 3 U 144/01 Juris Stichwort Nutzungsausfall) Nutzungsausfall nicht für zwei volle Tage, sondern nur für 36 Stunden zugesprochen.

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08

    Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch

    Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 04.04.2018 - 5 C 11/16
    Die Höhe des Nutzungsverlustes ist nach Wahl der Klägerin zu berechnen.Dies erfolgt entweder abstrakt im Wege vereinfachter Schadensschätzung durch Heranziehung der Liegegeldsätze nach § 32 BinSchG a.F. (OLG Köln Urteil vom 22.01.20118, AZ 3 U 77/2008, BGH Urteil vom 16.12.2006 AZ VI ZR 48/08 jeweils juris Stichwort Nutzungsausfallschaden).Oder konkret durch Nachweis eines genau bezifferten entgangenen Gewinns, den die Klägerin zu beweisen hätte.Eine weitere Form der Schätzung ist die abstrakt/konkrete Form, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts die Einfahrergebnisse von drei Monaten vor der Havarie und drei Monaten nach dieser bzw. nach der Reparatur heranzuziehen sind.
  • OLG Köln, 29.05.1998 - 3 U 177/97

    Ersatzansprüche wegen Nutzungsverlustes aus einer Schiffskollision;

    Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 04.04.2018 - 5 C 11/16
    Es lässt sich im Rahmen der Schadensminderungspflicht keine den Eigentümer des geschädigten Schiffes betreffende Verpflichtung zur Reparatur bei Gelegenheit rechtfertigen, wenn diese Gelegenheit nicht in einem zeitlich absehbaren nahen Zeitpunkt ernsthaft in Betracht kommt (Rheinschifffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 29.05.1998 3 U 177/97 BSchRH, juris Stichwort "bei Gelegenheit"; Rheinschifffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 17.03.2009 - 3 U 36/08 BschRh; von Waldstein/Holland, a.a.O., § 92 b Rn. 47).
  • OLG Köln, 17.03.2009 - 3 U 36/08
    Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 04.04.2018 - 5 C 11/16
    Es lässt sich im Rahmen der Schadensminderungspflicht keine den Eigentümer des geschädigten Schiffes betreffende Verpflichtung zur Reparatur bei Gelegenheit rechtfertigen, wenn diese Gelegenheit nicht in einem zeitlich absehbaren nahen Zeitpunkt ernsthaft in Betracht kommt (Rheinschifffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 29.05.1998 3 U 177/97 BSchRH, juris Stichwort "bei Gelegenheit"; Rheinschifffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 17.03.2009 - 3 U 36/08 BschRh; von Waldstein/Holland, a.a.O., § 92 b Rn. 47).
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