Rechtsprechung
AG Duisburg-Ruhrort, 31.05.2017 - 5 C 5/16 |
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 31.05.2017 - 5 C 5/16
- OLG Köln, 22.11.2018 - 3 U 74/17
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 22.11.2018 - 3 U 74/17
BGB §§ 280, 278, 823
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.05.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort (Schifffahrtsgericht) - Az. 5 C 5/16 BSch - in der Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 12.07.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Es hat sodann mit am 31.05.2017 verkündetem und mit Beschluss vom 12.07.2017 berichtigtem Grundurteil - Az. 5 C 5/16 BSch - die Klage gegen die Beklagte zu 1) dem Grunde nach zu 40 % für gerechtfertigt erklärt und gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen.
Die Beklagte zu 1) beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Schifffahrtsgerichtes Duisburg-Ruhrort, Az.: 5 C 5/16 BSch, die Klage wegen Unzuständigkeit des Schifffahrtsgerichtes Duisburg-Ruhrort als unzulässig abzuweisen, hilfsweise an das Rheinschifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort zu verweisen, weiter hilfsweise, die Berufung der Klägerinnen kostenpflichtig zurückzuweisen und unter Abänderung des Urteiles des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort die Klage kostenpflichtig abzuweisen.