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   AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15   

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https://dejure.org/2015,63214
AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15 (https://dejure.org/2015,63214)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 29.10.2015 - 6 C 234/15 (https://dejure.org/2015,63214)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 6 C 234/15 (https://dejure.org/2015,63214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungspflichten aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag i.R.e. Räumungsrechtsstreits; Zahlungsanspruch des vereinbarten Jahresbeitrags einer Rechtsschutzversicherung; Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15
    Die erstmalige Zusendung einer Rechnung selbst mit Angabe eines Zahlungsziels ist insbesondere im Hinblick auf das -hier nicht eingehaltene- Belehrungserfordernis des § 286 Abs. 3 S. 1 BGB gegenüber Verbrauchern nicht als Mahnung zu qualifizieren (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - III ZR 91/07 -, BGHZ 174, 77-83, Rn. 11).
  • BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12

    Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15
    Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters im Sinne des § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt im Allgemeinen nicht vor, wenn der Rückstand betragsmäßig eine Monatsmiete nicht übersteigt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - VIII ZR 107/12 -, BGHZ 195, 64-73).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15
    Für den Verstoß genügt jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim eines Rechtskonflikts in sich trägt (BGH, Urteil vom 28. September 2005 - IV ZR 106/04 -, juris), weil der Rechtsstreit von diesem Zeitpunkt an bereits angelegt ist.
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 24/82

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei einem

    Auszug aus AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15
    Nach dem Sinn und Zweck dieser Regelung soll vermieden werden, dass die Rechtsschutzversicherung mit den Kosten solcher Rechtsstreitigkeiten belastet wird, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags bereits die erste Stufe der konkreten Gefahrverwirklichung erreicht haben, also gewissermaßen "vorprogrammiert" sind (BGH, Urteil vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82 -, Rn. 21, juris), mit denen der Versicherungsnehmer bei Stellung des Versicherungsantrags also bereits rechnen konnte.
  • AG Bünde, 01.03.2012 - 5 C 679/11

    Deckungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung bei Entstehung eines

    Auszug aus AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15
    Die allgemeine, in der Nichtbezahlung einer einzelnen Position liegende abstrakte Gefahr eines späteren Räumungsrechtsstreits genügt für den zu fordernden inneren Zusammenhang zwischen Verstoß und späterem Rechtsschutzfall nicht (vgl. hierzu etwa AG Mönchengladbach, Urteil vom 24.3. 1988 - 2 a C 14/88, r + s 1988, 300, beck-online; AG Bünde, Urteil vom 01. März 2012 - 5 C 679/11 -, juris m.w.N.).
  • AG Mönchengladbach, 24.03.1988 - 2a C 14/88
    Auszug aus AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15
    Die allgemeine, in der Nichtbezahlung einer einzelnen Position liegende abstrakte Gefahr eines späteren Räumungsrechtsstreits genügt für den zu fordernden inneren Zusammenhang zwischen Verstoß und späterem Rechtsschutzfall nicht (vgl. hierzu etwa AG Mönchengladbach, Urteil vom 24.3. 1988 - 2 a C 14/88, r + s 1988, 300, beck-online; AG Bünde, Urteil vom 01. März 2012 - 5 C 679/11 -, juris m.w.N.).
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