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AG Euskirchen, 06.11.2014 - 33 C 105/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aus einem stillen Gesellschaftsverhältnis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 06.11.2014 - 33 C 105/14
- LG Bonn, 09.04.2015 - 6 S 223/14
- BGH, 20.09.2016 - II ZR 124/15
- BGH, 20.12.2016 - II ZR 124/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2013 - II ZR 74/11
Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an …
Auszug aus AG Euskirchen, 06.11.2014 - 33 C 105/14
Hieraus folgt in Anlehnung an § 305c Abs. 2 BGB, dass Zweifel bei der Auslegung zu Lasten des Verwenders gehen (BGH, Urteil vom 12. März 2013 - II ZR 74/11 -, juris).Für die - nach Ansicht des Gerichts insoweit vergleichbare - Beteiligung an einer Publikumskommanditgesellschaft hat der BGH dies ausdrücklich klargestellt (BGH, Urteil vom 12. März 2013 - II ZR 74/11 -, juris).
- OLG Köln, 11.08.2003 - 18 U 13/03
Rückzahlungspflicht gewinnunabhängiger Sonderausschüttungen an die Gesellschafter …
Auszug aus AG Euskirchen, 06.11.2014 - 33 C 105/14
Die Gegenansicht des OLG Köln, nach der es einer ausdrücklichen Rückforderungsklausel im Vertrag nicht bedürfe, weil der ursprüngliche Einlageanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Kommanditisten von der gewinnunabhängigen Ausschüttung unberührt bleibe, da ja eine förmliche Herabsetzung der Einlage nicht vorgenommen wurde (so das OLG Köln, Urteil vom 11. August 2003 - 18 U 13/03 -, juris als Vorinstanz) hat der BGH sich ausdrücklich entgegengestellt.