Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 32 C 1565/22 (90)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40910
AG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 32 C 1565/22 (90) (https://dejure.org/2022,40910)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.12.2022 - 32 C 1565/22 (90) (https://dejure.org/2022,40910)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Dezember 2022 - 32 C 1565/22 (90) (https://dejure.org/2022,40910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,40910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Pizzalieferservice - Musikbeschallung im Verkaufsraum

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Musik im Verkaufsraum von Lieferservice

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pizzalieferservice - oder: die Musikbeschallung im Verkaufsraum

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pizzalieferanten aufgepasst: Fernseher-Unterhaltung für Mitarbeiter gilt nicht als ...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Pizzalieferservice und Urheberrecht: Zur Musikbeschallung im Verkaufsraum

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Musik in Verkaufsraum von Pizza-Lieferservice nicht GEMA-pflichtig

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Pizza-Lieferservice ist keine öffentliche Wiedergabe

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.08.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 32 C 1565/22
    Nach der Rechtsprechung des EuGH muss sich die Musikwiedergabe an "recht viele Personen" oder "ziemlich viele Personen" richten (EuGH, Urteil vom 13.2.2014, Az.: C-466/12; Urteil vom 7.8.2018, Az.: C-161/17), bei denen es sich nicht um einen abgegrenzten Kreis von untereinander persönlich verbundenen Personen handeln darf (Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Aufl. 2022, § 15 Rn. 28).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 32 C 1565/22
    Nach der Rechtsprechung des EuGH muss sich die Musikwiedergabe an "recht viele Personen" oder "ziemlich viele Personen" richten (EuGH, Urteil vom 13.2.2014, Az.: C-466/12; Urteil vom 7.8.2018, Az.: C-161/17), bei denen es sich nicht um einen abgegrenzten Kreis von untereinander persönlich verbundenen Personen handeln darf (Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Aufl. 2022, § 15 Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht