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   AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 31 C 1498/18 (10)   

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AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 31 C 1498/18 (10) (https://dejure.org/2018,38077)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.10.2018 - 31 C 1498/18 (10) (https://dejure.org/2018,38077)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - 31 C 1498/18 (10) (https://dejure.org/2018,38077)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 31 C 1498/18
    Die Insolvenzverwalter B handeln zwar als gesetzliche Prozessstandschafter der einzelnen Gesellschaftsgläubiger, die jedoch materiell-rechtlich Anspruchsinhaber bleiben (BGH, Urt. v. 09.10.2016, Az. II ZR 193/05).
  • BGH, 16.03.2017 - IX ZR 253/15

    Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung;

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 31 C 1498/18
    Unterbleibt dies, so dürfte es sich um die Wahrnehmung von Geschäftschancen der Masse handeln, die dem Insolvenzverwalter grundsätzlich untersagt ist (BGH, Urt. v. 16.03.2017 - IX ZR 253/15).
  • AG Emmendingen, 18.07.2018 - 7 C 110/18

    Verfolgung der Rechte der Gläubiger durch die Insolvenzverwalter als gesetzliche

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 31 C 1498/18
    Das Gericht schließt sich der zutreffenden Rechtsauffassung des Amtsgerichts München (Urt. vom 26.07.2018, Az .243 C 8677/18) und des Amtsgerichts Emmendingen (Urt. v. 18.07.2018, Az. 7 C 110/18) an, wonach eine Abtretung an eine nicht existente Person unwirksam ist und eine nicht existente Person nicht Partei eines Verfügungsgeschäfts sein kann.
  • AG München, 26.07.2018 - 243 C 8677/18

    Anforderungen an die Darlegungspflicht eines Insolvenzverwalters für die

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 31 C 1498/18
    Das Gericht schließt sich der zutreffenden Rechtsauffassung des Amtsgerichts München (Urt. vom 26.07.2018, Az .243 C 8677/18) und des Amtsgerichts Emmendingen (Urt. v. 18.07.2018, Az. 7 C 110/18) an, wonach eine Abtretung an eine nicht existente Person unwirksam ist und eine nicht existente Person nicht Partei eines Verfügungsgeschäfts sein kann.
  • LG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 15 S 190/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19.10.2018, Az. 31 C 1498/18 (10) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 19.10.2018 zu Geschäftsnummer 31 C 1498/18 (19) verkündeten Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main die Beklagte zu verurteilen, an sie ? 4.594,81 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2017 zu zahlen,.

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