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AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17 |
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AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - 412 Ds 136/17 (https://dejure.org/2019,39832)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2020, 187
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87
Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag
Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
Neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit können indes auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluss auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 26.02.1987, 1 StR 5/87, juris Rdn. 12, 13). - BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 Prozent oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 24.05.2005, IX ZR 123/04, juris). - BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft: …
Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
Nimmt der Täter irrtümlich an, eine Antragspflicht sei wegen Nichtvorliegen eines Insolvenzgrundes nicht entstanden, liegt in Fällen der vorliegenden Art betreffend das normative Tatbestandsmerkmal der Zahlungsunfähigkeit ein Tatbestandsirrtum vor, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) den Vorsatz ausschließt (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 24.01.2018, 1 StR 331/17, Rn. 14, juris, zur vergleichbaren Problematik bei der Beitragsvorenthaltung bei einem Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft). - BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18
Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei …
Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
Im Rahmen von der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO muss der Täter es zumindest für möglich halten und in Kauf nehmen, dass die wirtschaftliche Situation des betroffenen Unternehmens durch den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zur Stellung eines Eröffnungsantrags verpflichtet (BGH, Beschluss vom 04.12.2018, 4 StR 319/18, Randnummer 19, juris).
- AG Frankfurt/Oder, 12.03.2020 - 412 Cs 147/18 Nimmt der Täter irrtümlich an, eine Antragspflicht sei wegen Nichtvorliegen eines Insolvenzgrundes nicht entstanden, liegt in Fällen der vorliegenden Art betreffend das normative Tatbestandsmerkmal der Zahlungsunfähigkeit ein Tatbestandsirrtum vor, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) den Vorsatz ausschließt (AG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29.10.2019, 412 Ds 237 Js 28566/15 (136/17), Rn. 14, zitiert nach juris Rn, 14).