Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39832
AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17 (https://dejure.org/2019,39832)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.10.2019 - 412 Ds 136/17 (https://dejure.org/2019,39832)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - 412 Ds 136/17 (https://dejure.org/2019,39832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
    Neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit können indes auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluss auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 26.02.1987, 1 StR 5/87, juris Rdn. 12, 13).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
    Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 Prozent oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 24.05.2005, IX ZR 123/04, juris).
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
    Nimmt der Täter irrtümlich an, eine Antragspflicht sei wegen Nichtvorliegen eines Insolvenzgrundes nicht entstanden, liegt in Fällen der vorliegenden Art betreffend das normative Tatbestandsmerkmal der Zahlungsunfähigkeit ein Tatbestandsirrtum vor, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) den Vorsatz ausschließt (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 24.01.2018, 1 StR 331/17, Rn. 14, juris, zur vergleichbaren Problematik bei der Beitragsvorenthaltung bei einem Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
    Im Rahmen von der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO muss der Täter es zumindest für möglich halten und in Kauf nehmen, dass die wirtschaftliche Situation des betroffenen Unternehmens durch den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zur Stellung eines Eröffnungsantrags verpflichtet (BGH, Beschluss vom 04.12.2018, 4 StR 319/18, Randnummer 19, juris).
  • AG Frankfurt/Oder, 12.03.2020 - 412 Cs 147/18
    Nimmt der Täter irrtümlich an, eine Antragspflicht sei wegen Nichtvorliegen eines Insolvenzgrundes nicht entstanden, liegt in Fällen der vorliegenden Art betreffend das normative Tatbestandsmerkmal der Zahlungsunfähigkeit ein Tatbestandsirrtum vor, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) den Vorsatz ausschließt (AG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29.10.2019, 412 Ds 237 Js 28566/15 (136/17), Rn. 14, zitiert nach juris Rn, 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht