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AG Freiburg, 26.05.2015 - 8 IN 249/13 |
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Verfahrensgang
- AG Freiburg, 26.05.2015 - 8 IN 249/13
- LG Freiburg, 02.12.2015 - 3 T 157/15
- BGH, 04.05.2017 - IX ZB 102/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 13.01.2023 - 3 U 46/21
Auslagen, Honorarvereinbarung
Mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 01.10.2013, 8 IN 249/13, wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH (Schuldnerin) bestellt.Nach Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung am 17.04.2015 stellten die Gläubiger mehrheitlich (Summenmehrheit) den Antrag auf Entlassung des Beklagten, der mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 26.05.2015 (8 IN 249/13), bestätigt durch das Landgericht Freiburg (Beschluss vom 02.12.2015, 3 T 157/15), abgelehnt wurde.
- LG Freiburg, 02.12.2015 - 3 T 157/15
Insolvenzverwalter: Entlassung wegen Verschweigens einer Vorbefassung
Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 26.05.2015 - 8 IN 249/13 - werden zurückgewiesen. - OLG Köln, 12.08.2019 - 2 U 14/19
Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis eines Gläubigers von der …
Mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 01.10.2013 (8 IN 249/13) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt G zum Insolvenzverwalter bestellt (Anl. K1, AnlH I).