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AG Fulda, 08.04.2016 - 43 F 144/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 2 UF 126/18 Ihre am 27.5.1988 geschlossene Ehe wurde auf den am 30.7.2012 zugestellten Scheidungsantrag im Verfahren 43 F 144/12 S des Amtsgerichts - Familiengericht - Fulda durch Beschluss vom 8.4.2016 geschieden.
Gegenüber dem Familiengericht hatte die Beklagte mit Schreiben vom 18.2.2013 (Bl. 56-66 der beigezogenen VA-Akte 43 F 144/12 des Amtsgerichts Fulda) eine Auskunft hierüber erteilt.
Die Teilungsordnung der Beklagten (siehe Bl. 46-52 von Bd. I d. A., dies entspricht Bl. 60-66 der beigezogenen VA-Akte des Verfahrens 43 F 144/12 des Amtsgerichts Fulda) unterscheidet zwischen klassischen Renten- und Kapitallebensversicherungen (Anwendungsbereich A) und fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen (Anwendungsbereich B).
Im Beschluss vom 8.4.2016 traf das Familiengericht Fulda im Verfahren 43 F 144/12 bezüglich des Anrechtes des Ehemannes bei der Beklagten folgende Versorgungsausgleichsentscheidung:.
Die Klägerin beachtet jedoch nicht, dass die Versorgungsausgleichsentscheidung des Familiengerichtes vom 8.4.2016 (Aktenzeichen 43 F 144/12) rechtskräftig geworden ist.