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AG Göttingen, 24.02.2012 - 74 IN 249/11 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- zvi-online.de
InsO § 4; ZPO §§ 91a, 779
Kein Unterbrechen des Eröffnungsverfahrens durch Tod des Schuldners - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03
Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …
Auszug aus AG Göttingen, 24.02.2012 - 74 IN 249/11
Durch den Tod des Schuldners wird bei einem Gläubigerantrag das Eröffnungsverfahren wegen der Vorschrift des gem. § 4 InsO anwendbaren § 779 ZPO nicht unterbrochen (BGH NZI 2004, 206, 207 = ZIP 2004, 513 = ZVI 2004, 188, 189;… Nöll Der Tod des Schuldners in der Insolvenz Rz. 167, 208;… FK-InsO/Schmerbach § 14 Rz. 25; Heyrath/Jahnke/Kühn ZInsO 2007, 1202, 1204 f.).