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AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung
Verfahrensgang
- AG Güstrow, 15.09.2003 - 60 C 868/03
- AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
Die Rechtswidrigkeit seines Eingriffs in eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte oder Rechtsgüter wird indiziert (BGHZ 24, 21, 27-28).Dem Beklagten ist es indes vorliegend nicht gelungen, im Rahmen der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Widerrechtlichkeit (BGHZ 24, 21, 28; BGHZ 39, 103, 104; OLG Celle Versicherungsrecht 1989, 751) dieses zu beweisen.
- BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62
Begriff der Handlung
Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
Dem Beklagten ist es indes vorliegend nicht gelungen, im Rahmen der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Widerrechtlichkeit (BGHZ 24, 21, 28; BGHZ 39, 103, 104; OLG Celle Versicherungsrecht 1989, 751) dieses zu beweisen. - BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …
Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
Von der Verletzung dieser ihm obliegenden äußeren Sorgfaltspflicht kann daher auch auf das Fehlen der inneren Sorgfalt, d.h. auf die Fahrlässigkeit, geschlossen werden (BGH NJW 1986, 2757, 2758). - OLG Celle, 29.03.1989 - 9 U 269/87
Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
Dem Beklagten ist es indes vorliegend nicht gelungen, im Rahmen der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Widerrechtlichkeit (BGHZ 24, 21, 28; BGHZ 39, 103, 104; OLG Celle Versicherungsrecht 1989, 751) dieses zu beweisen.