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   AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03   

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https://dejure.org/2003,49749
AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03 (https://dejure.org/2003,49749)
AG Güstrow, Entscheidung vom 24.11.2003 - 60 C 868/03 (https://dejure.org/2003,49749)
AG Güstrow, Entscheidung vom 24. November 2003 - 60 C 868/03 (https://dejure.org/2003,49749)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
    Die Rechtswidrigkeit seines Eingriffs in eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte oder Rechtsgüter wird indiziert (BGHZ 24, 21, 27-28).

    Dem Beklagten ist es indes vorliegend nicht gelungen, im Rahmen der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Widerrechtlichkeit (BGHZ 24, 21, 28; BGHZ 39, 103, 104; OLG Celle Versicherungsrecht 1989, 751) dieses zu beweisen.

  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
    Dem Beklagten ist es indes vorliegend nicht gelungen, im Rahmen der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Widerrechtlichkeit (BGHZ 24, 21, 28; BGHZ 39, 103, 104; OLG Celle Versicherungsrecht 1989, 751) dieses zu beweisen.
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
    Von der Verletzung dieser ihm obliegenden äußeren Sorgfaltspflicht kann daher auch auf das Fehlen der inneren Sorgfalt, d.h. auf die Fahrlässigkeit, geschlossen werden (BGH NJW 1986, 2757, 2758).
  • OLG Celle, 29.03.1989 - 9 U 269/87
    Auszug aus AG Güstrow, 24.11.2003 - 60 C 868/03
    Dem Beklagten ist es indes vorliegend nicht gelungen, im Rahmen der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Widerrechtlichkeit (BGHZ 24, 21, 28; BGHZ 39, 103, 104; OLG Celle Versicherungsrecht 1989, 751) dieses zu beweisen.
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