Rechtsprechung
AG Gelsenkirchen, 17.09.2015 - 200 C 94/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Gelsenkirchen verurteilt mit beachtenswertem Urteil vom 17.9.2015 - 200 C 94/15 - die Versicherungsnehmerin der HUK-COBURG zur Zahlung der restlichen, erfüllungshalber abgetretenen Sachverständigenkosten.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
AG Gelsenkirchen verurteilt mit beachtenswertem Urteil vom 17.9.2015 - 200 C 94/15 - die Versicherungsnehmerin der HUK-COBURG zur Zahlung der restlichen, erfüllungshalber abgetretenen Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 17.09.2015 - 200 C 94/15
Als erforderlich sind nach der Rechtsprechung des BGH diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (vgl. BGH MDR 2014, 401 = NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90). - OLG Hamm, 05.03.1997 - 13 U 185/96
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vom rechten Fahrbahnrand anfahrendes …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 17.09.2015 - 200 C 94/15
Eine überhöhte Sachverständigenvergütung ist also nur dann nicht erstattungsfähig, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft oder er die überhöhte Inrechnungstellung ohne weiteres hätte erkennen und zurückweisen müssen (vgl. OLG Hamm DAR 1997, 275).