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   AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07   

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AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07 (https://dejure.org/2020,22058)
AG Gießen, Entscheidung vom 07.02.2020 - 6 IN 70/07 (https://dejure.org/2020,22058)
AG Gießen, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - 6 IN 70/07 (https://dejure.org/2020,22058)
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  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 147/06

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Bemessung der

    Auszug aus AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07
    Diese Ausführungen ergeben sich aus dem Beschluss des BGH vom 16.10.2008, (Az. IX ZB 179/07), ZinsO 2007, Seite 1347 ff.

    Nach dem Beschluss des BGH vom 25.07.2007 (IX ZB 147/06), ZinsO 2007, Seite 1347 ist eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen.

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Auszug aus AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07
    Die Zuschlagsfähigkeit ist hier nicht gegeben, da eine Verwertungstätigkeit welche über die üblichen mit der Verwertung einhergehenden Tätigkeiten in erheblichem Maß hinausgegangen ist nicht vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 84/16).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 120/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung; Überschreitung des

    Auszug aus AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07
    Denn diese ist immer dann anzustellen, wenn durch die Zuschlagsauslösende Tätigkeit eine Massemehrung erfolgt ist (siehe exemplarisch BGH vom 24.01.2008 Az. IX ZB 120/07, LG Gießen vom 20.12.2016 Az. 7 T 489/16).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 179/07

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07
    Diese Ausführungen ergeben sich aus dem Beschluss des BGH vom 16.10.2008, (Az. IX ZB 179/07), ZinsO 2007, Seite 1347 ff.
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13

    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden

    Auszug aus AG Gießen, 07.02.2020 - 6 IN 70/07
    Allerdings darf nach einem weiteren Beschluss des BGH vom 26.02.2015 (IX ZB 9/13) die Vorsteuer aus der Vergütung lediglich einmal als erhöhend in der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung finden.
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