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   AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12   

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AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12 (https://dejure.org/2013,10905)
AG Gießen, Entscheidung vom 23.04.2013 - 49 C 381/12 (https://dejure.org/2013,10905)
AG Gießen, Entscheidung vom 23. April 2013 - 49 C 381/12 (https://dejure.org/2013,10905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggastrechte: Ablehnung der Beförderung trotz Boardingphase begründet Ausgleichsanspruch - Bereits erfolgte Umbuchung wegen Verspätung des Anschlussfluges unbeachtlich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1073
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 128/11

    Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das

    Auszug aus AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12
    (vgl. BGH, Urteil vom 28.08.2012, Az. X ZR 128/11,Rn. 18 ff.).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12
    Zwar sind Luftfahrtunternehmen nach letzterer Vorschrift nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung oder die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also auf Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07 und C-432/07, Rn. 69, zit. nach juris).
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

    Auszug aus AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12
    Von der Rechtsprechung anerkannt ist, dass nicht auf den originären Abflugort abzustellen ist - hier Jerez de la Frontera - sondern die einzelnen Flüge isoliert zu betrachten sind und damit im Vorliegenden von zwei Flügen ausgegangen werden muss (BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az. X ZR 12/12, Rn. 13; LG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2012, Az. 2-24 S 95/12, 2/24, Rn. 44 ff. m.w.N., zit nach juris).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie

    Auszug aus AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12
    Dies betrifft allerdings auch ausschließlich den Fall des Art. 5 und lässt sich nicht auf Fälle der Nichtbeförderung ausweiten, insofern ist der Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 EuFlugVO restriktiv auszulegen (EuGH, Urteil vom 04.10.2012, Az. C-22/11, Rn. 38 ff., zit. nach juris).
  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 49/07

    Anspruchsgegner von Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung oder Annullierung

    Auszug aus AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12
    Alleine Adressat der EuFlugVO ist schon das ausführende Luftfahrtunternehmen im Sinne von Art. 2 lit. b EuFlugVO und nicht der Veranstalter von Pauschalreisen (BGH, Beschluss vom 11.03.2008, Az. X ZR 49/07, Rn. 9 ff., zit. nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 24 S 95/12

    Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der

    Auszug aus AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12
    Von der Rechtsprechung anerkannt ist, dass nicht auf den originären Abflugort abzustellen ist - hier Jerez de la Frontera - sondern die einzelnen Flüge isoliert zu betrachten sind und damit im Vorliegenden von zwei Flügen ausgegangen werden muss (BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az. X ZR 12/12, Rn. 13; LG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2012, Az. 2-24 S 95/12, 2/24, Rn. 44 ff. m.w.N., zit nach juris).
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