Rechtsprechung
   AG Gotha, 08.05.2019 - 2 C 229/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26174
AG Gotha, 08.05.2019 - 2 C 229/18 (https://dejure.org/2019,26174)
AG Gotha, Entscheidung vom 08.05.2019 - 2 C 229/18 (https://dejure.org/2019,26174)
AG Gotha, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 2 C 229/18 (https://dejure.org/2019,26174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,26174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Rettungswagen - Quotenbildung bei Verstoß gegen Gewährung von Wegevorrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rotlichteinfahrt in eine Kreuzung nur bei größtmöglicher Sorgfalt!

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Auszug aus AG Gotha, 08.05.2019 - 2 C 229/18
    Ob die Fahrerin des NEF, die Zeugin ... objektiv berechtigt war, die Warnsignale zu benutzen, ist für die Verpflichtung der übrigen Verkehrsteilnehmer, frei Bahn zu schaffen, nicht von Belangen (vgl. KG NZV 2006, 307; OLG Hamm, NJW-RR 2018, 989).

    Eine rechtswidrige Verwendung der Sondersignale wirkt sich unfallursächlich aus, wenn sich in dem Unfallgeschehen - wie zumeist - die durch die (rechtswidrige) Inanspruchnahme des Wegerechts erhöhte Unfallgefahr verwirklicht (OLG Hamm, NJW-RR 2018, 989 m. w. N.).

  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

    Auszug aus AG Gotha, 08.05.2019 - 2 C 229/18
    Ob die Fahrerin des NEF, die Zeugin ... objektiv berechtigt war, die Warnsignale zu benutzen, ist für die Verpflichtung der übrigen Verkehrsteilnehmer, frei Bahn zu schaffen, nicht von Belangen (vgl. KG NZV 2006, 307; OLG Hamm, NJW-RR 2018, 989).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Auszug aus AG Gotha, 08.05.2019 - 2 C 229/18
    Das Bestehen eines Einsatzbefehls ist für die Annahme höchster Eile zur Rettung von Menschenleben keine zwingende Voraussetzung; liegt jedoch ein entsprechender Einsatzbefehl vor, darf der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeugs in der Regel davon ausgehen, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2010, Az. IV 3 Rbs 95/09, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht