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   AG Greifswald, 16.08.2018 - 45 C 39/18   

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https://dejure.org/2018,61052
AG Greifswald, 16.08.2018 - 45 C 39/18 (https://dejure.org/2018,61052)
AG Greifswald, Entscheidung vom 16.08.2018 - 45 C 39/18 (https://dejure.org/2018,61052)
AG Greifswald, Entscheidung vom 16. August 2018 - 45 C 39/18 (https://dejure.org/2018,61052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Wohngemeinschaft - Anspruch auf Auswechslung einer Mietvertragspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auswechslung einer Mietvertragspartei bei einer Wohngemeinschaft?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei einer Wohngemeinschaft besteht gegen Vermieter Anspruch auf Auswechselung einzelner Mieter - Mietvertrag mit Wohngemeinschaft kann sich aus Gesamtumständen ergeben

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

    Auszug aus AG Greifswald, 16.08.2018 - 45 C 39/18
    Überdies würde sich spätestens mit dem 2. Nachtrag zum Mietvertrag die Kenntnis der Vermieterin ergeben, dass sie einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 11.1.2017, Az. 65 S 375/16, zitiert nach Juris).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.07.2012 - 24 C 221/11

    Wohnraummiete: Darlegungslast bei Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft;

    Auszug aus AG Greifswald, 16.08.2018 - 45 C 39/18
    Etwaige Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Privatautonomie, dass nämlich der Vermieter gezwungen werden kann, seine Vertragspartner immer wieder zu wechseln, greifen nicht durch, da der Vermieter seine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seines Eigentums selbst gebunden hat, indem er an eine Wohngemeinschaft vermietet hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.7.2012 - 24 C 221/11).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus AG Greifswald, 16.08.2018 - 45 C 39/18
    Diese Möglichkeit der Ermächtigung ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH, Urt. v. 03.07.2002, Az. XII ZR 234/99, zitiert nach Juris: NJW-RR 2002, 1377).
  • BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92

    Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen

    Auszug aus AG Greifswald, 16.08.2018 - 45 C 39/18
    Etwaige Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Privatautonomie, dass nämlich der Vermieter gezwungen werden kann, seine Vertragspartner immer wieder zu wechseln, greifen nicht durch, da der Vermieter seine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seines Eigentums selbst gebunden hat, indem er an eine Wohngemeinschaft vermietet hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.7.2012 - 24 C 221/11).
  • AG Gießen, 23.11.2020 - 47 C 19/20

    Auswechseln einer Person einer Wohngemeinschaft ohne Zustimmung des Vermieters

    Ein solches Feststellungsinteresse der Klägerin ist aufgrund der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses gegeben, da die Klägerin als Mitmieterin von der Feststellung über den Anspruch der Wohngemeinschaft auf Zustimmung unmittelbar in ihrem Verhältnis zum Beklagten betroffen ist (vgl. hierzu etwa auch AG Greifswald, Urteil vom 16.08.2018, Az. 45 C 39/18 = WuM 2019, 576, 576).

    Zudem war der Vermieterin bekannt, dass sie nicht mit einer einzelnen Person oder mit zwei Personen, die als Lebensgefährten zusammenleben könnten, einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sondern mit drei Personen, die ausweislich der angegebenen Anschriften bisher nicht gemeinsam gewohnt haben und erkennbar keinen Familienverband darstellten (vgl. zu diesen Indizien AG Greifswald, Urteil vom 16.08.2018, Az. 45 C 39/18 = WuM 2019, 576, 577).

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