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   AG Grevesmühlen, 13.05.2015 - 5 C 355/14   

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https://dejure.org/2015,33219
AG Grevesmühlen, 13.05.2015 - 5 C 355/14 (https://dejure.org/2015,33219)
AG Grevesmühlen, Entscheidung vom 13.05.2015 - 5 C 355/14 (https://dejure.org/2015,33219)
AG Grevesmühlen, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 5 C 355/14 (https://dejure.org/2015,33219)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Grevesmühlen (in Mecklenburg-Vorpommern) verurteilt den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung der von der HUK-COBURG rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 13.5.2015 - 5 C 355/14 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Grevesmühlen, 13.05.2015 - 5 C 355/14
    Weiter verweist das Gericht auch auf eine Entscheidung des BGH vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, zitiert nach Juris.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Grevesmühlen, 13.05.2015 - 5 C 355/14
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2014 hierzu festgestellt, dass der Geschädigte deshalb grundsätzlich berechtigt sei, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13, zitiert nach Juris, dort Rn. 14).
  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus AG Grevesmühlen, 13.05.2015 - 5 C 355/14
    Eine solche Abtretung ist auch statthaft und verstösst nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, da die Forderungseinziehung sich als Nebenleistung zum eigentlichen Tätigkeitsfeld des Sachverständigen darstellt, die gem. § 5 RDG keiner Erlaubnis bedarf (OLG Dresden 19. Februar 2014, 7 U 0111/12, zitiert nach JURIS).
  • LG Arnsberg, 21.01.2015 - 3 S 210/14

    Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht in Gestalt von

    Auszug aus AG Grevesmühlen, 13.05.2015 - 5 C 355/14
    Das Gericht hält die Sätze des BVSK für eine geeignete Grundlage zur Abrechnung eines Sachverständigenhonorares ( vgl. hierzu bspw. LG Arnsberg, Urteil 21.1.2015, 3 S 210/14, zitiert nach JURIS, dort Rd. 36.).
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