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AG Grevesmühlen, 16.04.2003 - 5 C 682/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Grevesmühlen, 16.04.2003 - 5 C 682/02
- LG Schwerin, 15.08.2003 - 6 S 144/03
Wird zitiert von ...
- LG Schwerin, 15.08.2003 - 6 S 144/03
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund Vorfahrtverletzung; Höhe …
Auf die Berufung des Klägers wird das urteil des Amtsgerichts Grevesmühlen vom 16.04.2003, Az.: 5 C 682/02, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Amtsgerichts Grevesmühlen vom 16.04.2003, Az.: 5 C 682/02, abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 44, 77 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2002 sowie ein angemessenes Schmerzensgeld nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2002 unter Berücksichtigung eines 50 %-igen Mitverschuldens zu zahlen.