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   AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16   

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https://dejure.org/2016,52208
AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16 (https://dejure.org/2016,52208)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 20.10.2016 - 61 M 1986/16 (https://dejure.org/2016,52208)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 61 M 1986/16 (https://dejure.org/2016,52208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Hilfsmittel, Lohnpfändung, Kontenpfändung, überflüssige Zusätze, unzulässige Zusätze, Zwangsvollstreckungsformularverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Formulierung von pfändbaren Ansprüchen in Anlagen; Verwertung von Wertpapieren und Sachen des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge;

    Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
    "der Schuldner den Arbeitsvertrag mit Zusatzvereinbarungen und entgeltrelevanten Betriebsvereinbarungen, die Kontenverträge, die Sparverträge und die Kontoauszüge ab der Pfändung - nach seiner Wahl im Original oder als Kopie - in ungeschwärzter Form an die Gläubigerin herauszugeben hat (BGH, VII ZB 49/10 und VII ZB 59/09)".
  • BGH, 23.02.2012 - VII ZB 59/09

    Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; Erinnerung bei

    Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
    "der Schuldner den Arbeitsvertrag mit Zusatzvereinbarungen und entgeltrelevanten Betriebsvereinbarungen, die Kontenverträge, die Sparverträge und die Kontoauszüge ab der Pfändung - nach seiner Wahl im Original oder als Kopie - in ungeschwärzter Form an die Gläubigerin herauszugeben hat (BGH, VII ZB 49/10 und VII ZB 59/09)".
  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 53/03

    Herausgabe der EC-Karte bei Pfändung des Kontos

    Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
    - Der Schuldner hat die Hilfsmittel zu behalten, die er braucht, um über Pfändungsfreibeträge verfügen zu können, z. B. die EC-Karte (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2003, IXa ZB 53/03; LG Münster, Beschluss vom 08.06.2000, 5 T 520/00 [/2000] und Stöber, Forderungspfändung, 15. Auflage, Rdn. 164, Sparkassen-, Postbankcard usw.) und einen Chip-TAN-Generator oder eine TAN-Liste.
  • BAG, 10.02.1962 - 5 AZR 77/61

    Arbeitseinkommen - Ansprüche eines Handelsvertreters - Fixum - Provision -

    Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
    Die Ansprüche des Handels- oder Versicherungsvertreters auf Fixum und Provision (BAG NJW 1962, 1221; LG Berlin Rpfleger 1962, 217) gehören nach BeckOK ZPO Rn 30 zu § 850 zum Arbeitseinkommen.
  • LG Bremen, 18.12.2002 - 2 T 758/02

    Begehren des Erlasses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Erfassung des

    Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
    Demnach sind auch keine entsprechenden Ausführungen des antragstellenden Gläubigers erforderlich (LG Bremen JurBüro 2003, 215)." Nr. 5. beschreibt keinen zusätzlich pfändbaren Anspruch.
  • LG Münster, 08.06.2000 - 5 T 520/00
    Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
    - Der Schuldner hat die Hilfsmittel zu behalten, die er braucht, um über Pfändungsfreibeträge verfügen zu können, z. B. die EC-Karte (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2003, IXa ZB 53/03; LG Münster, Beschluss vom 08.06.2000, 5 T 520/00 [/2000] und Stöber, Forderungspfändung, 15. Auflage, Rdn. 164, Sparkassen-, Postbankcard usw.) und einen Chip-TAN-Generator oder eine TAN-Liste.
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