Rechtsprechung
AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Hilfsmittel, Lohnpfändung, Kontenpfändung, überflüssige Zusätze, unzulässige Zusätze, Zwangsvollstreckungsformularverordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkrete Formulierung von pfändbaren Ansprüchen in Anlagen; Verwertung von Wertpapieren und Sachen des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10
Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; …
Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
"der Schuldner den Arbeitsvertrag mit Zusatzvereinbarungen und entgeltrelevanten Betriebsvereinbarungen, die Kontenverträge, die Sparverträge und die Kontoauszüge ab der Pfändung - nach seiner Wahl im Original oder als Kopie - in ungeschwärzter Form an die Gläubigerin herauszugeben hat (BGH, VII ZB 49/10 und VII ZB 59/09)". - BGH, 23.02.2012 - VII ZB 59/09
Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge; Erinnerung bei …
Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
"der Schuldner den Arbeitsvertrag mit Zusatzvereinbarungen und entgeltrelevanten Betriebsvereinbarungen, die Kontenverträge, die Sparverträge und die Kontoauszüge ab der Pfändung - nach seiner Wahl im Original oder als Kopie - in ungeschwärzter Form an die Gläubigerin herauszugeben hat (BGH, VII ZB 49/10 und VII ZB 59/09)". - BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 53/03
Herausgabe der EC-Karte bei Pfändung des Kontos
Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
- Der Schuldner hat die Hilfsmittel zu behalten, die er braucht, um über Pfändungsfreibeträge verfügen zu können, z. B. die EC-Karte (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2003, IXa ZB 53/03; LG Münster…, Beschluss vom 08.06.2000, 5 T 520/00 [/2000] und Stöber, Forderungspfändung, 15. Auflage, Rdn. 164, Sparkassen-, Postbankcard usw.) und einen Chip-TAN-Generator oder eine TAN-Liste.
- BAG, 10.02.1962 - 5 AZR 77/61
Arbeitseinkommen - Ansprüche eines Handelsvertreters - Fixum - Provision - …
Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
Die Ansprüche des Handels- oder Versicherungsvertreters auf Fixum und Provision (BAG NJW 1962, 1221; LG Berlin Rpfleger 1962, 217) gehören nach BeckOK ZPO Rn 30 zu § 850 zum Arbeitseinkommen. - LG Bremen, 18.12.2002 - 2 T 758/02
Begehren des Erlasses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Erfassung des …
Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
Demnach sind auch keine entsprechenden Ausführungen des antragstellenden Gläubigers erforderlich (LG Bremen JurBüro 2003, 215)." Nr. 5. beschreibt keinen zusätzlich pfändbaren Anspruch. - LG Münster, 08.06.2000 - 5 T 520/00
Auszug aus AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16
- Der Schuldner hat die Hilfsmittel zu behalten, die er braucht, um über Pfändungsfreibeträge verfügen zu können, z. B. die EC-Karte (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2003, IXa ZB 53/03; LG Münster, Beschluss vom 08.06.2000, 5 T 520/00 [/2000] und Stöber, Forderungspfändung, 15. Auflage, Rdn. 164, Sparkassen-, Postbankcard usw.) und einen Chip-TAN-Generator oder eine TAN-Liste.