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   AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi - 31 Js 22062/11   

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https://dejure.org/2012,45836
AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi - 31 Js 22062/11 (https://dejure.org/2012,45836)
AG Hünfeld, Entscheidung vom 05.06.2012 - 3 OWi - 31 Js 22062/11 (https://dejure.org/2012,45836)
AG Hünfeld, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 3 OWi - 31 Js 22062/11 (https://dejure.org/2012,45836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einspruchserklärung gegen einen Bußgeldbescheid per UMS?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 223 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    13 Der Bundesgerichtshof hat zwar in einem Beschluss vom 15.7.2008 (NJW 2008, 2649) es für die Einhaltung der Schriftform ausreichen lassen, wenn ein Abbild eines (in Papierform) tatsächlich vorhandenen unterschriebenen Schriftstücks auf elektronischem Weg an den Empfänger übermittelt und dort ausgedruckt wird.

    Dieses wahrt die Schriftform nicht, so ausdrücklich und von BGH NJW 2008, 2649 eindeutig abgrenzend BGH NJW-RR 2009, 357.

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Maßgeblich ist damit allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort erstellte, für den Adressaten bestimmte Telegrammurkunde (GmS-OGB, BGHZ 144, 160).

    Die Kommentatoren übersehen, dass eine Übertragung der Erwägungen aus GmS-OGB, BGHZ 144, 160, daran scheitert, dass eine E-Mail-Nachricht eben kein schriftliches Dokument ist (dies ausdrücklich klarstellend, wie bereits erwähnt, BGH NJW-RR 2009, 357).

  • BGH, 04.12.2008 - IX ZB 41/08

    Keine Wahrung der Schriftform durch E-Mail

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Dieses wahrt die Schriftform nicht, so ausdrücklich und von BGH NJW 2008, 2649 eindeutig abgrenzend BGH NJW-RR 2009, 357.

    Die Kommentatoren übersehen, dass eine Übertragung der Erwägungen aus GmS-OGB, BGHZ 144, 160, daran scheitert, dass eine E-Mail-Nachricht eben kein schriftliches Dokument ist (dies ausdrücklich klarstellend, wie bereits erwähnt, BGH NJW-RR 2009, 357).

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Die Rechtsprechung zur Zwischenspeicherung von empfangenen Faxmitteilungen vor dem Ausdruck (z. B. BGHZ 167, 214) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Die Übermittlung an eine andere Behörde reicht nur aus, wenn diese die Funktion einer gemeinsamen Fernschreibstelle wahrnimmt (BGH NJW 1987, 2586).
  • BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79

    Zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per Telefon

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 173) hat bei der Einlegung des Einspruchs zur Niederschrift weder auf das Erfordernis einer mündlichen Erklärung des Einspruchsführers noch auf dasjenige des Erstellens einer Niederschrift verzichtet.
  • OLG Oldenburg, 03.04.2012 - 2 SsRs 294/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Schriftform eines Antrags auf Zulassung einer

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Diese Rechtsprechung ist auf den Bereich des Bußgeldverfahrens übertragbar, OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2012, 2 SsRs 294/11, juris.
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Beim Telefax ist die Einschaltung eines privaten Zwischenempfängers unzulässig (BGHZ 79, 314).
  • LG Heidelberg, 18.01.2008 - 11 Qs 2/08

    Unzulässigkeit der Einlegung eines Einspruchs per E-Mai

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    Die Möglichkeit, den Einspruch "online" (so der vom Betroffenen verwendete Begriff) einzulegen, besteht erst nach Erlass einer Rechtsverordnung wie oben erwähnt (so auch ausdrücklich für den Fall des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per E-Mail Landgericht Heidelberg, Beschluss vom 18.01.2008, 11 Qs 2/08 OWi, juris; ebenso OLG Oldenburg a.a.O. für die Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeldurteil, m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

    Auszug aus AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11
    So kann zwar bei der Einreichung einer Erklärung per Telegramm der Erklärende dieses fernmündlich aufgeben, zur Formwahrung ist es jedoch erforderlich, dass auf Empfängerseite entweder das schriftliche Empfangstelegramm vorliegt oder aber, falls das Telegramm fernmündlich von der Post zugesprochen wird, dass dessen Wortlaut in einem schriftlichen Aktenvermerk niedergelegt wird (BGH NJW 1960, 1310).
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