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AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12 |
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AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 07. November 2012 - 531 C 6/12 (https://dejure.org/2012,45741)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rabüro.de
Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt eines Baumes wegen konkreter Gefährdung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrecht - Überhängende Äste: Behörde muss Beseitigung zustimmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Insoweit erstellt sich der Anspruch auf Einholung der Ausnahmegenehmigung als notwendiger Schritt zum Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB dar (BGH ZMR 1993, 152 = Versicherungsrecht 1993, 609). - AG Kerpen, 12.04.2011 - 110 C 140/10
Beseitigungsanspruch aus § 910 I BGB trotz kommunaler Baumschutzsatzung
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Ob insoweit unter landesgesetzlichen Vorschriften nur solche Regelungen zu verstehen sind, die im gesamten Bundesland gelten, kann hier offen bleiben (vgl. dazu AG Kerpen ZMR 2011, 730), da der Stadtstaat Hamburg einheitliches Naturschutzrecht hat. - BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04
Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Der klägerische Antrag ist bereits dann begründet, wenn eine öffentlich rechtliche Ausnahmeregelung von den Beschränkungen der Baumschutzverordnung möglich erscheint und hat unter dem Vorbehalt der Erteilung einer solchen Genehmigung zu erfolgen (OLG München, OLG-Report 2008, 691 unter Hinweis auf BGH NZM 2005, 318).
- OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98
Bäume - Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Das öffentliche Naturschutzrecht mit seinen Verboten richtet sich insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich an Grundstückseigentümer, hier den Beklagten, sondern gilt für Jedermann, auch den Nachbarn und wirkt auf privatrechtliche Nachbarschaftsverhältnisse ein (OLG Hamm MDR 1999, 930 ff, OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1364). - AG Würzburg, 22.09.2000 - 14 C 1507/00
Beseitigung von ins Nachbargrundstück hineinragenden Zweigen
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Von einer Duldungspflicht der Kläger hinsichtlich des Überhangs kann erst dann ausgegangen werden, wenn von den herüberhängenden Ästen der alten Bäume keine Beeinträchtigung mehr ausgeht (vgl. auch AG Königstein NJW-RR 2000, 1256 sowie AG Würzburg NJW-RR 2001, 953). - AG Königstein/Taunus, 19.04.2000 - 21 C 113/00
Beeinträchtigung in der Nutzung eines Grundstücks durch herabgefallene …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Von einer Duldungspflicht der Kläger hinsichtlich des Überhangs kann erst dann ausgegangen werden, wenn von den herüberhängenden Ästen der alten Bäume keine Beeinträchtigung mehr ausgeht (vgl. auch AG Königstein NJW-RR 2000, 1256 sowie AG Würzburg NJW-RR 2001, 953). - OLG Frankfurt, 13.06.1991 - 1 U 122/89
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Das öffentliche Naturschutzrecht mit seinen Verboten richtet sich insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich an Grundstückseigentümer, hier den Beklagten, sondern gilt für Jedermann, auch den Nachbarn und wirkt auf privatrechtliche Nachbarschaftsverhältnisse ein (OLG Hamm MDR 1999, 930 ff, OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1364). - OLG München, 18.01.2008 - 5 U 2059/08
Nachbarrecht: Urteilsberichtigung durch das Rechtsmittelgericht; Voraussetzungen …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12
Der klägerische Antrag ist bereits dann begründet, wenn eine öffentlich rechtliche Ausnahmeregelung von den Beschränkungen der Baumschutzverordnung möglich erscheint und hat unter dem Vorbehalt der Erteilung einer solchen Genehmigung zu erfolgen (OLG München, OLG-Report 2008, 691 unter Hinweis auf BGH NZM 2005, 318).
- AG Hamburg-Altona, 07.12.2012 - 317a C 146/11
Nachbarrecht - Wurzeln, eindringende
Kann eine Befreiungsmöglichkeit nach dem Naturschutzrecht in Betracht kommen und will der Nachbar sogar den Baum im Rahmen einer Behandlung der Wurzeln ggf. erhalten, hat - auch ohne entsprechenden (Hilfs-)Antrag - eine Verurteilung unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung der Behörde zu erfolgen (zum Vorbehalt wegen Genehmigung der Naturschutzbehörde vgl. auch AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 7. November 2012, 531 C 6/12, ZMR 2013, 122).