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AG Hamburg-Wandsbek, 04.12.2013 - 715 C 283/13 |
Zitiervorschläge
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 715 C 283/13 (https://dejure.org/2013,56569)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
BetrKV - Umlagefähigkeit Kosten für Fällen bruchgefährdeter Bäume
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Auch unregelmäßige Kosten für Gartenpflege sind umlagefähig / Mietkosten für Rauchmelder sind keine Betriebskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Rauchwarnmelder: Anmietkosten nicht umlagefähig
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Wandsbek, 04.12.2013 - 715 C 283/13
- LG Hamburg - 333 S 1/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Magdeburg, 27.09.2011 - 1 S 171/11
Der Mieter muss dem Vermieter die Kosten für die Anmietung und Wartung von …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 04.12.2013 - 715 C 283/13
Der gegenteiligen Entscheidung des LG Magdeburg, Urteil vom 27.09.2011 - 1 S 171/11 (051), BeckRS 2011, 26065, wird nicht gefolgt.
- AG Halle/Saale, 16.08.2016 - 95 C 307/16
Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung zur Position …
Während das Amtsgericht Schönebeck (Urteil vom 4.5.2011 - 4 C 148/11) und das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Urteil vom 4.12.2013 - 715 C 283/13) die Kosten der Anmietung von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskosten einordnen, kommen das Landgericht Magdeburg (Urteil vom 27.9.2011 - 1 S 171/11) und das Amtsgericht Hamburg-Altona (Urteil vom 3.5.2013 - 318a C 337/12) zum gegenteiligen Ergebnis. - LG München I, 19.11.2020 - 31 S 3302/20
Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im …
Sie verweisen im Übrigen auf Stimmen in der Literatur (…Schmidt-Futterer, § 556 Rn. 156 ff.;… Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, A. III. 7a Rn. 146) sowie auf die Urteile des AG Hamburg-Wandsbek vom 04.12.2013 (Az. 715 C 283/13), des AG Düsseldorf vom 19.07.2002 (Az. 33 C 6544/02) und des AG Sinzig vom 18.02.2004 (Az. 14 C 879/03). - AG Köln, 27.01.2017 - 220 C 332/16
Kosten für Baumfällarbeiten sind keine umlagefähigen Betriebskosten
Mit der Einstufung der Kosten für die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen als umlagefähige Betriebskosten wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass Pflanzen, Sträucher und Bäume durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse abgängig werden und die Erneuerung der Bepflanzung zu den üblichen gärtnerischen Pflegemaßnamen gehört (AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.12.2013 - 715 C 283/13 -, in juris Rn. 16).