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   AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15   

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https://dejure.org/2017,70238
AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15 (https://dejure.org/2017,70238)
AG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2017 - 35a C 151/15 (https://dejure.org/2017,70238)
AG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2017 - 35a C 151/15 (https://dejure.org/2017,70238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Prognoserisiko für Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts im Hinblick auf das Integritätsinteresse des Geschädigten

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Prognoserisiko für Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Prognoserisiko bei Wiederbeschaffungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15
    Liegt der Reparaturaufwand zwischen dem Wiederbeschaffungswert und weiteren 30 %, darf sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für eine Reparatur entscheiden, wenn er ein - vorliegend unstreitiges - Integritätsinteresse hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.4. 2003 - VI ZR 393/02 = NJW 2003, 2085 = r+s 2003, 303).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15
    Eine ggf. überlange Reparaturdauer geht zu Lasten des Schädigers, weil dieser das Werkstattrisiko trägt (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15
    Nach der Rechtsprechung trägt das Prognoserisiko grundsätzlich der Schädiger in den Fällen, in denen sich der Geschädigte aufgrund entsprechender Information vom Sachverständigen für eine Reparatur als Weg der Schadensbehebung mit dem vermeintlich geringeren Aufwand entscheidet (BGH, Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90 = NJW 1992, 302 = r+s 1992, 16).
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Auszug aus AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15
    Die Leistung erfüllungshalber führt nicht zum Erlöschen der geschuldeten Leistung (BGH NJW 1986, 424).
  • LG Köln, 04.06.2015 - 9 S 22/14

    Zum Prognoserisiko bei der Einhaltung der 130-%-Grenze

    Auszug aus AG Hamburg, 14.09.2017 - 35a C 151/15
    Das Risiko, dass sich die Einschätzung des Sachverständigen im Nachhinein nicht bestätigt, soll nicht zulasten des Geschädigten, sondern allein des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung gehen, da der Schädiger den Geschädigten in die missliche Lage gebracht hat, von Prognosen von Sachverständigen über die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges abhängig zu sein (zu der Frage der falschen Prognose bzgl. des Wiederbeschaffungswertes: LG Köln, Urt. v. 4.6. 2015 - 9 S 22/14).
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