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   AG Hamburg, 18.09.2020 - 49 C 89/20   

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https://dejure.org/2020,27095
AG Hamburg, 18.09.2020 - 49 C 89/20 (https://dejure.org/2020,27095)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2020 - 49 C 89/20 (https://dejure.org/2020,27095)
AG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2020 - 49 C 89/20 (https://dejure.org/2020,27095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Prozesskostenhilfe bei Teilabweisung einer Nebenforderung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfebewilligung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Berlin-Schöneberg, 13.12.1995 - 5 C 667/95
    Auszug aus AG Hamburg, 18.09.2020 - 49 C 89/20
    Wenn der Vermieter mit seiner Räumungsklage obsiegt, kann dem unterlegenen Mieter für seinen allein erfolgreichen (ersten) Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist ebenfalls keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden (AG Schöneberg, Beschluss vom 13. Dezember 1995 zum Az. 5 C 667/95 bei juris).

    Die Gebühr nach Ziffer 3334 VV-RVG kann nur abgerechnet werden, wenn das Verfahren betreffend die Räumungsfrist nicht mit dem Hauptsacheverfahren verbunden ist (AG Hamburg, Beschluss vom 14.05.2019 zum Az. 46 C 450/18, n. v.; AG Schöneberg, Beschluss vom 13. Dezember 1995 zum Az. 5 C 667/95 bei juris).

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