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   AG Hamburg, 26.10.2023 - 49 C 294/22   

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https://dejure.org/2023,30669
AG Hamburg, 26.10.2023 - 49 C 294/22 (https://dejure.org/2023,30669)
AG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.2023 - 49 C 294/22 (https://dejure.org/2023,30669)
AG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 49 C 294/22 (https://dejure.org/2023,30669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Kündigung wegen Eigenbedarf ohne erforderliche Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne Baugenehmigung keine Kündigung!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung ohne erforderliche Baugenehmigung ist unzulässig

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Ohne Baugenehmigung wird aus Eigenbedarf eine unzulässige Vorratskündigung

  • mietrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung als unzulässige Vorratskündigung - Baugenehmigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus ohne Vorliegen einer Baugenehmigung für den Umbau unwirksam - Ohne Baugenehmigung liegt unzulässige Vorratskündigung vor

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragstellung auf Umbau eines Einfamilienhauses zwingend für Eigenbedarfskündigung!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91

    Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen

    Auszug aus AG Hamburg, 26.10.2023 - 49 C 294/22
    Zwar setzt die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfes auch bei durch den Selbstnutzungswunsch erforderlichen Umbaumaßnahmen nicht voraus, dass eine Baugenehmigung schon bei Ausspruch der Kündigung vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Rechtsentscheid Mietsachen v. 25.06.1992 zum Az.: 20 REMiet 7/91 bei juris).
  • AG Hamburg-Altona, 17.04.2020 - 318c C 5/19
    Auszug aus AG Hamburg, 26.10.2023 - 49 C 294/22
    Ein Vermieter darf erst dann kündigen, wenn seine Planung ein Stadium erreicht hat, in dem beurteilt werden kann, ob die Verwirklichung des Planes eine Kündigung rechtfertigt (vgl. Ag Hamburg-Altona, Urteil v. 17.04.2020 zum Az.: 318c C 5/19, Rn. 47 bei juris m.w.N.).
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