Rechtsprechung
AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Krankheitskostenversicherung - Behandlungskosten durch einen angestellten Arzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung zur Kostenerstattung für Behandlung durch GmbH verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91
"GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18
Anders als 1977 sind in fast allen Bundesländern auch Ärzte-GmbHs ausdrücklich zulässig, nachdem sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. November 1993 - I ZR 281/91 (Zahnärzte-GmbH) - deutlich zur Abkehr von überkommenen Berufsbildern geäußert hat. - BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76
Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18
Während dies in der Vergangenheit bejaht wurde, weil für den Wortsinn des Begriffs "niedergelassener Arzt" der Sprachgebrauch im ärztlichen Berufsrecht maßgebend sei, das diesen Begriff gebildet hat, so dass man unter der "Niederlassung" eines Arztes die öffentlich erkennbare Bereitstellung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in selbständiger Praxis verstehe (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 69/76 -, BGHZ 70, 158-173, juris Rn 10), ist dies heutzutage nicht mehr anzunehmen. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 31.03.2017 - VGH N 4/16
Kein absolutes Verbot einer Ärzte-GmbH in Rheinland-Pfalz
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18
Wo sie es nach dem Wortlaut möglicherweise nicht sind, etwa in Rheinland-Pfalz, erscheint es verfassungsrechtlich als geboten, sie im Wege einer Ausnahmeregelung zuzulassen, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2017 - VGH N 4/16 -, juris Rn 58).
- LG Paderborn, 14.12.2011 - 3 O 211/10
Voraussetzungen eines Anspruchs auf anteilige Erstattung von Kosten für einen in …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18
Soweit in der Rechtsprechung unter Anwendung von § 4 Abs. 2 MB/KK auch in neuerer Zeit gegenteilig entschieden worden ist (vgl. etwa AG Köln, Urteil vom 23. April 2015 - 120 C 132/14 - LG Paderborn, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 3 O 211/10 -), setzen sich diese Entscheidungen mit den oben aufgeworfenen Fragen nicht auseinander, sondern beschränken sich auf das Zitieren der fast 40 Jahre alten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. - AG Köln, 23.04.2015 - 120 C 132/14
Voraussetzungen für die Eintrittspflicht einer privaten …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18
Soweit in der Rechtsprechung unter Anwendung von § 4 Abs. 2 MB/KK auch in neuerer Zeit gegenteilig entschieden worden ist (vgl. etwa AG Köln, Urteil vom 23. April 2015 - 120 C 132/14 - LG Paderborn, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 3 O 211/10 -), setzen sich diese Entscheidungen mit den oben aufgeworfenen Fragen nicht auseinander, sondern beschränken sich auf das Zitieren der fast 40 Jahre alten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. - OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18
Nach allem führt § 4 Abs. 2 MB/KK mit der Beschränkung auf "approbierte niedergelassene" Ärzte nur zum Ausschluss von Behandlungskosten durch Ärzte, die nur gelegentlich und nicht nach außen erkennbar praktizieren (vgl. dazu Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2006 - 5 U 53/06 - 5 -, juris Rn 22). - BGH, 07.11.2018 - IV ZR 14/17
Private Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für die …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 08.01.2019 - 316 C 205/18
Denn bei der Auslegung der Tarifbedingungen kommt es auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers an (vgl. BGH, Urteil vom 07. November 2018 - IV ZR 14/17 -, juris Rn 21).