Rechtsprechung
AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Beschluss über die Vergabe von Sanierungsmaßnahmen durch Verwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschluss zur Dachsanierung ohne Vergleichsangebote ist ungültig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergabe von Sanierungsmaßnahmen durch den Verwalter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
Modernisierende Instandsetzung
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14
Letztlich ist weder ersichtlich noch von einer Partei vorgetragen, ob und inwieweit eine gegebenenfalls erforderliche umfangreiche Bestandsaufnahme (OLG Hamm, ZMR 2007, 131) tatsächlich stattgefunden hat. - OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06
Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14
Dieses Kriterium ist daher als Grund für eine Abberufung nicht ausreichend, sondern vielmehr lediglich ein unerlässliches Mindestkriterium (OLG Schleswig, ZMR 2007, 485). - BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98
Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14
Ein Wohnungseigentümer kann nicht verpflichtet werden, der Vergabe von Sanierungsarbeiten auf der Grundlage von Vergleichsangeboten zuzustimmen, die erst noch eingeholt werden müssen (vgl. BayObLG, NZM 1999, 767). - OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89
Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14
Bei der Beurteilung der Frage, was der Gemeinschaft nützt, steht der Gemeinschaft ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung, der aus ihrer Verwaltungsautonomie folgt und einer auf Zweckmäßigkeitserwägungen gestützten Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses Grenzen setzt (OLG Köln, NJW 1991, 1302).