Rechtsprechung
   AG Hamburg-St. Georg, 07.10.2015 - 925 C 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41975
AG Hamburg-St. Georg, 07.10.2015 - 925 C 163/15 (https://dejure.org/2015,41975)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 07.10.2015 - 925 C 163/15 (https://dejure.org/2015,41975)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 925 C 163/15 (https://dejure.org/2015,41975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Hamburg-St. Georg spricht mit Urteil vom 7.10.2015 - 925 C 163/15 - die restlichen, erfüllungshalber abgetretenen Sachverständigekosten gegen die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zu.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 07.10.2015 - 925 C 163/15
    Die Haftung dem Grunde nach ist unstreitig, die Parteien streiten allein um die Höhe der Sachverständigenkosten- Die Sachverständigenkosten sind generell erstattungsfähig, der Geschädigte kann einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe an seinem durch den Unfall beschädigten Pkw beauftragen und von der Beklagten nach § 249 Abs. 2 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (vgl. BGH, NJW 2014, 1947 m.w.N).

    Für die Frage der Erstattungspflicht kommt es darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (vgl. BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (vgl. BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt.

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 07.10.2015 - 925 C 163/15
    Für die Frage der Erstattungspflicht kommt es darauf an, ob das Entgelt "deutlich erkennbar" (vgl. BGH, NJW 2014, 1947, 1948) bzw. "erkennbar erheblich" (vgl. BGH, NJW 2014, 3151, 3153) über den üblichen Preisen liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht