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AG Hamburg-St. Georg, 12.03.2021 - 980b C 34/20 WEG |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 12.03.2021 - 980b C 34/20 WEG (https://dejure.org/2021,20545)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 12. März 2021 - 980b C 34/20 WEG (https://dejure.org/2021,20545)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Abstimmungsberechtigung und Kostentragungsverpflichtung der Tiefgarageneigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Können Eigentümer der Tiefgarage deren Sanierung allein beschließen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betrifft Instandsetzungsmaßnahme lediglich Untergemeinschaft oder Gesamtgemeinschaft? (IMR 2022, 152)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18
Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 12.03.2021 - 980b C 34/20
Umstände außerhalb der Eintragung können nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, ZWE 2020, 180, Rn. 7 = ZMR 2020, 322). - BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 12.03.2021 - 980b C 34/20
Bei der Ermittlung des hypothetischen Willens des teilenden Eigentümers ist nämlich darauf abzustellen, welche Regelung er bei einer angemessenen Abwägung der berührten Interessen nach Treu und Glauben redlicherweise getroffen hätte, wenn er den von ihm nicht geregelten Fall bedacht hätte (vgl. BGH, ZWE 2016, 87, Rn. 21 = ZMR 2016, 245). - BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04
Kostentragungspflicht bei zwischen Wohnungen und Tiefgaragenstellplätzen …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 12.03.2021 - 980b C 34/20
Ohne die Stützwand wäre eine Zufahrt zur Tiefgarage nicht möglich; die Schaffung einer Absturzsicherung folgt zudem der Verkehrssicherungspflicht der Tiefgarageneigentümer (s. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt etwa BayObLG, Beschl. v. 12.5.2004 - 2Z BR 1/04), Der Fall, wie ihn die Kläger für gegeben sehen, dass nämlich der in Rede stehende Zufahrtsbereich der Tiefgarage lediglich das " Gesamtgrundstück " (und keines der drei in § 20 GO genannten Gebäude) betrifft, liegt nicht vor.