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   AG Hamburg-St. Georg, 21.07.2023 - 980b C 4/23 WEG   

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https://dejure.org/2023,40491
AG Hamburg-St. Georg, 21.07.2023 - 980b C 4/23 WEG (https://dejure.org/2023,40491)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 21.07.2023 - 980b C 4/23 WEG (https://dejure.org/2023,40491)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 21. Juli 2023 - 980b C 4/23 WEG (https://dejure.org/2023,40491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • meinmietrecht.de

    WEG - Kostenverteilungsschlüsseländerung - Anforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderung an Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11

    Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 21.07.2023 - 980b C 4/23
    Selbst wenn die Verteilung der Miteigentumsanteile nicht zwingendermaßen auch der Verteilung der Wohnflächen entsprechen muss (s. nur BGH, NJW-RR 2011, 1646, 1647, Rn. 11 = ZMR 2012, 116), streiten vorliegend sachliche Gründe dafür, die Verteilung der Kosten an den - durch den Umbau im Dachgeschoss bzw. im Bereich der Wohnung Nr. 9 des Klägers erheblich veränderten - Wohnflächen zu orientieren und den vereinbarten Schlüssel aufzugeben.

    Das Ziel, eine höhere Abrechnungsgerechtigkeit dadurch zu erreichen, dass auch verbrauchsunabhängige Kosten anstatt nach Miteigentumsanteilen nach Fläche zu verteilen, ist nicht zu beanstanden bzw. ermessensfehlerfrei (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1646, 1647, Rn. 12 = ZMR 2012, 116; Bartholome, a.a.O., Rn. 155).

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 15/22

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels muss Gleichbehandlungsgebot beachten

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 21.07.2023 - 980b C 4/23
    Die Wohnungseigentümer können demnach jeden Maßstab wählen, der interessengerecht und nicht willkürlich ist, wobei insoweit nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden dürfen, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast der anderen Wohnungseigentümer auswirkt (vgl. LG Frankfurt a. M. Urt. v. 30.3.2023 - 13 S 15/22, BeckRS 2023, 10679 Rn. 11) .
  • AG Hamburg-St. Georg, 13.05.2022 - 980a C 38/21

    Keine Beschlusskompetenz für generelle Veränderung des allgemeinen

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 21.07.2023 - 980b C 4/23
    In der Sache 980a C 38/21 WEG hat das Gericht mit Urteil vom 13.05.2022 (veröffentlicht in ZMR 2022, 662) folgende tatsächlichen Feststellungen getroffen, auf die Bezug genommen wird: " Der Kläger ist mit einem Anteil von 88/1.000stel Mitglied der Beklagten und Eigentümer der im Dachgeschoss belegenen Wohnung Nr. 9 mit einer Fläche von etwa 47 m², mit der ein Sondernutzungsrecht an einem dort belegenen Nebenraum sowie an einem darüber liegenden Wohnraum verknüpft ist (Fläche gesamt ca. 101 m²).
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